Beschlussvorlage - 1161/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrrad-Schutzstreifen Voerder Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.12.2013
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04.12.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Ein einseitiger Fahrrad-Schutzstreifen in der Voerder Straße zwischen „Im Lonscheid“ und „Im Kettelbach“ ist unter der Bedingung im Grundsatz möglich, dass in den Abschnitten ohne gesonderten Parkstreifen ein Parkverbot am Straßenrand angeordnet wird.
Begründung
Bei der Anlage eines Radfahrschutzstreifens in der Voerder Straße, die Bestandteil der (Freizeit-) Radroute „Ennepe-Runde“ ist, müssen folgende straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben und örtlichen Bedingungen berücksichtigt werden:
1. Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (STVO):
- Mindestbreite Schutzstreifen 1,25 m;
- bei Führung entlang Längsparkstreifen weitere 0,50 m Abstand zum Parkstreifen;
- bei einer verbleibenden (Kfz-)Fahrbahnbreite unter 5,50 ist eine Mittel-Leitlinie unzulässig (träfe allerdings hier nur bei einem durchgehend beidseitigen Schutzstreifen zu – s. u.);
- Fahrzeuge dürfen auf Schutzstreifen nicht Parken (Parkverbot).
2. Örtliche Bedingungen:
- Die heutige Fahrbahnbreite beträgt durchschnittliche 7,60 m;
- teilweise besteht Längsparken auf gesondertem Parkstreifen, teilweise ist Parken am Fahrbahnrand erlaubt;
- die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt teilweise 50 km/h, teilweise 30 km/h;
4. Stellungnahme des ADFC:
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ADFC hat in einer umfassenden Stellungnahme (s. Anlage 1) den Nutzen eines Radfahrschutzstreifens in der Voerder Straße bewertet und empfiehlt, auf diese Planung zu verzichten und stattdessen die Sicherheit von Radfahrern durch Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu verbessern. Weiter empfiehlt er, die Fahrradroute „Ennepe-Runde“ statt über die Haenelstraße über das Hasper Zentrum zu führen und dafür die Fußgängerzone Voerder Straße für den Radverkehr freizugeben (analog Neuregelung Hohenlimburg).
5. Fazit:
- Da der Empfehlung des ADFC („Tempo 30“) schon im Hinblick auf diem jüngsten Verfügungen der Bezirksregierung Arnsberg nicht gefolgt werden kann, soll ein einseitiger Fahrrad-Schutzstreifen bergauf markiert werden.
- Bei einseitigem Schutzstreifen ist ein durchgängiges Parkverbot auf der Fahrbahn/dem Schutzstreifen anzuordnen.
- Die Anlage 2 zeigt drei beispielhafte Straßenquerschnitte der Voerder Straße bei Anlage eines einseitigen Schutzstreifens.
- Ein Ausweichen auf den Gehweg ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht sinnvoll; nach den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA)“ sind Radverkehrsanlagen grundsätzlich durchgängig anzulegen.
- Die Kosten für die Markierung mit einer Gesamtlänge von 930 m belaufen sich auf ca. € 8.000,00.
- Bei einem zustimmenden Beschluss sind zur Finanzierung der Kosten die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2016 anzumelden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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354,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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173,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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138,6 kB
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05.12.2013 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe vertagt diesen Tagesordnungspunkt bis zu ihrer Sitzung am 13.02.2014.
04.12.2014 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Anlage eines Fahrrad-Schutzstreifens in der Voerder Straße zwischen „Im Lonscheid“ und „Im Kettelbach“ mit Umsetzung eines Parkverbots in einzelnen Abschnitten wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zu Beginn des Jahres 2015 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
SPD | 7 |
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CDU | 3 |
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Hagen Aktiv | 2 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
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Die Linke | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | |||||||
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Dafür: | 14 | |||||||
Dagegen: | 0 | |||||||
Enthaltungen: | 0 | |||||||