Beschlussvorlage - 1225/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Der Rat stimmt der Übertragung der städtischen Anteile an der HAGENagentur GmbH in Höhe von 50.08 % und der agentur mark GmbH in Höhe von 50,00 % auf die HVG GmbH zu.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der HVG die notwendigen Einzelbeschlüsse für eine rückwirkende Übertragung zum 01.01.2015 für die erste Beratungsfolge 2015 mit abschließender Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 26.02.2015 vorzubereiten.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Seit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Hagen in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 29.11.2012 am 20.12.2012 durch die Bezirksregierung Arnsberg ist die Maßnahme FBOB.001 – Optimierung der städtischen Beteiligungsstruktur Bestandteil des HSP. Siehe hierzu auch die Maßnahme aus dem HSK 2011 „Neuordnung der Beteiligungsstruktur (DS 0791-9E/2010).

Durch die Neuordnung und Verschlankung der Beteiligungsstruktur sollen neben steuerlichen Vorteilen auch Synergiepotenziale insbesondere in den Bereichen

 

              Einkauf,

              Informationstechnologie und Telekommunikation,

              Finanz- und Rechnungswesen,

              Marketing und Vertrieb,

              Personalmanagement und

              Gebäudewirtschaft

 

von insgesamt ca. 1,4 Mio. € jährlich realisiert werden. Diese Synergiepotentiale entfallen anteilig auch auf die HAGENagentur GmbH und die agentur mark GmbH.

Die Größenordnung der angestrebten Einsparungen wird in einer entsprechenden Untersuchung der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner, welche von der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der Hilfestellung bei der Erstellung des HSP beauftragt wurde, bestätigt.

Im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes 2014/2015 hat die Bezirksregierung Arnsberg als Bestandteil der Genehmigung vom 24.04.2014 die Stadt Hagen verpflichtet, „Ratsbeschlüsse zur Eingliederung der HAGENagentur GmbH und der agentur mark GmbH in die HVG“ vorzulegen.

Insofern setzt die Stadt Hagen die Forderung der Bezirksregierung Arnsberg um.

Um die für die rückwirkende Übertragung der Gesellschaftsanteile auf die HVG zum 01.01.2015 klärungsbedürftigen Detailfragen unter Einbeziehung der HVG GmbH für die jeweilige Gesellschaft und mit den übrigen Gesellschaftern abstimmen sowie die Beratung der Detailfragen in den Gremien des Rates sicherstellen zu können, soll die konkrete Umsetzung für die HAGENagentur GmbH und die agentur mark GmbH mit Beschlüssen in der Sitzung des Rates am 26.02.2015 erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

(Oberbürgermeister)

 

 

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Beschlüsse

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27.11.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.12.2014 - Haupt- und Finanzausschuss

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11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen