Beschlussvorlage - 1052/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2015 - 2020 beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen organisatorischen und konzeptionellen Veränderungsmaßnahmen umzusetzen.

 

Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum 31.12.2020 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Jugendförderplan beschreibt die konzeptionellen und finanziellen Veränderungen bei der Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit /der Jugendberufshilfe und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes für die Jahre 2015 – 2020.

Den Trägern der Jugendhilfe wird eine Planungssicherheit für die Jahre 2015 bis 2020 eingeräumt.

Grundsätzlich (wie auf der S. 132 Kinder- und Jugendförderplan dargestellt) wird eine Dynamisierung der Aufwendungen um 1,5% p. A. realisiert

 

Begründung

 

Auftragsgrundlage

Das Jugendförderungsgesetzes NW regelt die Leistungen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Nordrhein-Westfalen landesrechtlich verbindlich.

Das Jugendförderungsgesetz beschreibt die Grundsätze und die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit. Es verpflichtet die Kommunen gleichzeitig, einen Jugendförderplan zu erstellen, der jeweils für die Wahlperiode des Rates Gültigkeit haben soll.

Der zweite Hagener Kinder-und Jugendförderplan wurde für den Zeitraum 2010-2014 beschlossen (Vorlage 0269/2010).

Der dritte Jugendförderplan mit der Zielsetzung, leistungsfähige Angebote der offene Kinder- und Jugendarbeit zu sichern und weiter zu entwickeln, wurde mit relevanten Akteuren erarbeitet.

 

Rahmenbedingungen

Der Jugendförderplan berücksichtigt die demografische Entwicklung, die Schwerpunktsetzung in den Querschnittbereichen wie Kinderschutz, Inklusion, interkulturelle  Bildung/Integration u. v. m.  in den einzelnen Sozialräumen sowie die Veränderungen durch den Ausbau der Ganztagsangebote an den Schulen.

 

Beteiligung

Der als Anlage beigefügte Jugendförderplan für die Stadt Hagen ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit von freien Trägern, Jugendhilfeplanung und Fachabteilung in den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII, der AG 1 (Jugendarbeit) und der AG 2 (Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe). Die Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII haben den durch diesen Jugendförderplan benannten Veränderungen zugestimmt (die AG 2 einstimmig, die AG 1 mehrheitlich, mit der „Empfehlung für den Fortbestand des Jugendcafes Kabel bei Verzicht auf den Ausbau der mobilen Jugendarbeit“ seitens des Trägers der beiden Einrichtungen).

 

 

Eine repräsentative Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgte am 1.07.2014 (Beispielcharakter in NRW) unter dem Motto „Was geht ab in Hagen?... und wie sieht es mit unserer Zukunft aus?“. Die Ergebnisse waren Grundlage der Beratungen im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs.

Als Ergebnis wird die Darstellung des Ist-Bestandes mit Hinweisen zur künftigen Fortentwicklung sowie falls erforderlich mit weiterführenden Handlungsempfehlungen verknüpft.

Der Jugendförderplan ist somit nicht als eine Festschreibung des Status Quo sondern als ein Förderungs- und Steuerungsinstrument für den Jugendhilfeausschuss, den öffentlichen Träger sowie die freien Träger zu verstehen.

 

Wichtige Ergänzung: im Kinder- und Jugendförderplan wird eine Korrektur beim Projekt startbahn_zukunft bei der Finanzdarstellung vorgenommen, da die Abbildung nicht nach dem Brutto-Prinzip dargestellt wurde (S. 130-131). Hierbei erhöht sich der Ertrag und der Aufwand, der Zuschussbedarf bleibt unverändert.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

3620

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Einrichtungen der Jugendarbeit

Produkt:

1.36.20.01.02

1.36.60.01.14

1.36.20.09.03

Bezeichnung:

Förderung Jugendverbände

Offene Kinder- und Jugendarbeit Allg.

Startbahn Zukunft

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2014

2015

2016

2017

Ertrag (-)

414100

 

- 338.395 €

- 338.395 €

- 338.395 €

 

414300

 

-92.000 €

-92.000 €

-92.000 €

Aufwand (+)

531800

 

1.802.938

1.808.260

1.832.084

Eigenanteil

 

1.372.543

1.377.865

1.401.689

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann, Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2014 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

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19.11.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss 1:

 

Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2015 - 2020 beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen organisatorischen und konzeptionellen Veränderungsmaßnahmen umzusetzen.

 

Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum 31.12.2020 umgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Beschluss 2:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, im neuen Jugendförderplan (ab 2015) die Arbeit des Jugendforums Halden zu würdigen und den jährlichen städtischen Zuschuss von 13.000 Euro auf 19.500 Euro zu erhöhen. Damit werden die pädagogischen Personalkosten gedeckt.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

 

4

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

 

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25.11.2014 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2015 - 2020 beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen organisatorischen und konzeptionellen Veränderungsmaßnahmen umzusetzen.

 

In Bezug auf das Jugendcafe Kabel ist bis spätestens Ende 2016 ein Anschlusskonzept zu entwickeln.

 

Die Ausweitung der mobilen Jugendarbeit verschiebt sich dementsprechend.

 

Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum 31.12.2020 umgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

2

 

 

CDU

2

 

 

Die  Linke

1

 

 

in der Jugendhilfe erfahrene Mitglieder

3

 

 

Vertreter Jugend- und Wohlfahrtsverbände

4

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

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26.11.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2015 - 2020 beschlossen.

 

Im Bezug auf das Jugendcafe Kabel ist bis spätestens Ende 2016 ein Anschlusskonzept zu entwickeln.

 

Die Ausweitung der mobilen Jugendarbeit verschiebt sich dementsprechend.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen organisatorischen und konzeptionellen Veränderungsmaßnahmen umzusetzen.

 

Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum 31.12.2020 umgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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26.11.2014 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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27.11.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2015 - 2020 beschlossen.

 

Im Bezug auf das Jugendcafe Kabel ist bis Ende 2016 ein Anschlusskonzept zu entwickeln. Die Ausweitung der mobilen Jugendarbeit verschiebt sich dementsprechend.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen organisatorischen und konzeptionellen Veränderungsmaßnahmen umzusetzen.

 

Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum 31.12.2020 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

6

 

 

SPD

7

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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03.12.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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04.12.2014 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen