25.11.2014 - 10 Jundförderplan 2015-2020
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 25.11.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
1052/2014 Jugendförderplan 2015-2020
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Natalia Keller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke berichtet, dass dieser Bericht zunächst im Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 29. Oktober intensiv beraten worden sei. Ein Empfehlungsbeschluss an den Jugendhilfeausschuss sei auch zu diesem Bericht nicht gefasst worden.
Er habe aus verschiedenen Gesprächen heraus ein paar Punkte aufgeschrieben und am vergangenen Sonntag an die stimmberechtigten Mitglieder zur Beratung im Jugendhilfeausschuss gesandt (siehe Anlage zu TOP 10).
Es handele sich nicht um einen abgestimmten Änderungsantrag. Es sei auch nicht politisch in den Fraktionen beraten worden. Dafür habe die Zeit nicht gereicht. Vor der Ratssitzung werde noch Gelegenheit sein, in den Fraktionen darüber zu beraten.
Herr Goldbach erläutert die geplanten Veränderungen aus dem Jugendförderplan.
Die Verabschiedung des Jugendförderplans in der Ratssitzung am 11. Dezember sei unbedingt anzustreben. Er bedankt sich bei allen Mitwirkenden für ihre intensive Arbeit an dem Plan. Man habe sich auf diese Inhalte verständigt. Es habe sich die Frage gestellt, wie man bezüglich der finanziellen Ausstattung eine Einigung herbeiführen könne. Er sei daher froh, dass man das Votum der zuständigen Arbeitsgemeinschaften bekommen habe, diese Ergebnisse mitzutragen. Auch der Stadtkämmerer trage diese finanziellen Auswirkungen des Jugendförderplans mit.
Herr Reinke schließt sich dem Dank an alle Beteiligten an. Die von ihm formulierten und hier ausgelegten Beschlussvorschläge resultierten aus geführten Gesprächen, die verschiedene Aspekte aufgezeigt hätten.
Er beschreibt die im Jugendförderplan beschriebenen Maßnahmen und begründet die dazu von ihm formulierten alternativen Vorschläge 1 bis 5.
Zu Punkt 2 führt er aus, dass Herr Goldbach festgestellt habe, dass die Finanzierung der Mobilen Jugendarbeit nicht über Projektfördermittel zu organisieren sei. Er schlage daher vor, diesen Punkt zurückzustellen. Es sei wünschenswert, die Mobile Jugendarbeit auszuweiten und man könne sich im nächsten Jahr erneut damit beschäftigen, wie man diese Ausweitung auch bei Fortführung des Jugendcafes Kabel verwirklichen könne.
Er schlägt abschließend vor, die Punkte 1 bis 5 nacheinander zu beraten.
Herr Söhnchen hält eine Abstimmung für das von Herrn Reinke übersandte Papier, das als Diskussionsgrundlage betitelt worden sei, für sehr zeitnah. Mit diesem Verfahren sei er nicht einverstanden. So wie er Herrn Goldbach verstanden habe, handele es sich bei dem vorgelegten Jugendförderplan um ein abgestimmtes Papier, das von allen Trägern mitgetragen würde. In Bezug auf den Wunsch nach höheren Mitteln für das Jugendforum Halden stellt er fest, dass ein solcher Wunsch nach Ausweitung bei jedem Träger vorhanden sei. Er habe den Eindruck, dass das ein persönliches Anliegen des neuen Vorsitzenden sei. In Bezug auf Punkt 5 sei der Jugendhilfeausschuss seiner Meinung nach nicht berechtigt, sich in Angelegenheiten des Oberbürgermeisters einzumischen. Er formuliert die Frage an die Verwaltung, ob der Plan noch einmal im Unterausschuss beraten werden müsse.
Herr Reinke nimmt zu dem Wortbeitrag Stellung. Er begründet seinen Standpunkt, kleine Einrichtungen in gleicher Höhe zu fördern. Seinen Einsatz für das Jugendforum Halden gebe es schon von Anfang an.
Herr Goldbach äußert sich zu den genannten Punkten. Der Jugendförderplan solle Planungssicherheit geben. Die Position des Kämmerers dazu sei eindeutig. Man könne eine Aufgabe ausweiten, wenn man dafür an anderer Stelle einspare. In Prioritäten des Jugendhilfeausschusses werde er sich nicht einmischen. Im Übrigen sei das auch die Aufgabe der Bezirksregierung. Es handele sich hier um ein sehr ausgewogenes Finanzkonzept.
Frau Buchholz erklärt, sie habe dem Protokoll des Unterausschusses entnommen, dass Frau Hamann über die Maßnahme bezüglich des Jugendcafes Kabel überrascht gewesen sei. Sie frage sich, inwieweit man da von einer Abstimmung mit den Trägern sprechen könne. Mit der Mobilen Jugendarbeit werde ja eine andere Zielgruppe erreicht als mit dem Jugendcafe. Insoweit bezweifele sie, dass der Bedarf an der Stelle nicht mehr vorhanden sei.
Frau Köppen würdigt das vorgelegte Werk. Der Plan sei ein Spiegelbild dessen, was in den Einrichtungen geleistet werde. Sie habe sich darüber gefreut zu lesen, dass die Ergebnisse einvernehmlich gefunden worden seien. Es stehe nun die Frage im Raum, ob es sich tatsächlich um einen Konsens handele.
Frau Hamann schildert ihre Position als betroffener Träger.
Man sei über die Arbeitsgemeinschaft an der gesamten Entwicklung der Handlungsfelder beteiligt gewesen. Darüber habe Einigkeit bestanden. Der zweite Teil sei der, dass die beabsichtigten Veränderungen auch finanziert werden müssten. Für sie sei dann der Vorschlag bezüglich der Schließung des Jugendcafes Kabel überraschend gewesen. Es sei daher richtig, dass das Konzept in der Arbeitsgemeinschaft I abgestimmt worden sei.
Man habe bei dem Betrieb des Jugendcafes immer auf Veränderungen reagieren müssen. Daher halte sie eine Zerschlagung der Infrastruktur an dieser Stelle für schwierig. Sie würde davon abraten. Als Träger sei ihr der Erhalt des Standortes im Moment wichtiger als der Ausbau der Mobilen Jugendarbeit.
Da die Zielgruppe im Moment durch Zuwanderung geprägt sei, müsse man prüfen, ob eine Weiterführung der Arbeit aus anderen Fördertöpfen an diesem Standort möglich sei. Eine Kampfabstimmung sei nicht in ihrem Sinne und sie vertraue darauf, dass es gelänge, den Standort zu erhalten. Sie freue sich natürlich über die Unterstützung des Vorsitzenden.
Herr Fischer ist der Meinung, dass die Verwaltung die Aufgabe habe, Vorschläge bezüglich der Finanzierung zu machen, weil sie für das gesamte Finanzkonzept die Verantwortung trage. Man müsse berücksichtigen, dass im Stadtteil an anderer Stelle vom gleichen Träger Offene Kinder- und Jugendarbeit angeboten werde. Der Träger
könne in dem verbleibenden Zeitraum darauf hinwirken, dass der Anschluss gelänge.
Er spreche im Namen der Träger, dass es schwierig sei, wenn die Planungssicherheit, die nun für alle Träger entstanden sei, wegbreche. Das sei nicht gewollt. Von daher habe man einen abgestimmten Konsens gehabt. Er fände es wichtig, dabei zu bleiben.
Herr Reinke merkt dazu an, dass man innerhalb dieses Förderrahmens möglich sei, auf Erfordernisse zu reagieren. Man habe in der Vergangenheit eine Vielzahl von Veränderungen vorgenommen. Es gehe hier nicht um eine Ausweitung der Finanzen.
Frau Burghardt ist die Meinung, dass man die Situation in Kabel durch die Zuwanderung eventuell neu bewerten müsse. Ihr stelle sich die Frage, ob es sich bei der Frage, wie welche Schwerpunkte gesetzt würden, um eine Frage handele, die der Träger für sich bewerten müsse oder sei in dieser Frage der Jugendhilfeausschuss zuständig. Unabhängig davon könnte sie einen Hinweis bezüglich einer möglichen Finanzierung aus Bundesmitteln geben. Das werde sie mit dem Träger besprechen.
Herr Goldbach stellt fest, dass das SGB XIII diese Frage regele. Die Planungshoheit liege beim öffentlichen Träger, der diesem Ausschuss, der Teil des Jugendamtes sei, einen Vorschlag unterbreite. Die Träger seien zu beteiligen. Die Lösung der Problematik der Flüchtlingskinder sei nicht ausschließlich Aufgabe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. An dieser Stelle würden die Fördermittel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für fünf Jahre festgelegt. Er biete an, mit dem Träger ein anderes Anschlusskonzept zu suchen. Ein Kompromiss könne sein, die Suche nach einem Anschlusskonzept bis Ende 2016 zu verlängern. Ihm wäre allerdings wichtig, an der Stelle auch deutlich zu machen, dass die Mobile Jugendarbeit ausgeweitet werden solle.
Frau Kaufmann appelliert an die Ausschussmitglieder, zu einer Form des Kompromisses zu kommen und nicht dem Rat die Entscheidung zu überlassen.
Herr Reinke erklärt, dem Vorschlag folgen zu können. Es läge ihm auch daran, die Dinge hier im Ausschuss zu beraten und zu einem Konsens zu kommen.
Gemeinsam wird der geänderte Beschlussvorschlag formuliert.
Herr Reinke stellt diesen zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2015 - 2020 beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen organisatorischen und konzeptionellen Veränderungsmaßnahmen umzusetzen.
In Bezug auf das Jugendcafe Kabel ist bis spätestens Ende 2016 ein Anschlusskonzept zu entwickeln.
Die Ausweitung der mobilen Jugendarbeit verschiebt sich dementsprechend.
Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum 31.12.2020 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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(wie Dokument)
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12,8 kB
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