Beschlussvorlage - 0976/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Verabschiedung des VIII. Nachtrages über die Erhebung von Marktstandsgebührenhier: Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.10.2014
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27.11.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den VIII. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Hagen (Marktstandsgebührensatzung) vom 05. Juni 1987 mit Wirkung vom 01.01.2015, wie sie als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0976/2014) ist.
Die Gebührenkalkulation 2015 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die Benutzung der von der Stadt Hagen festgesetzten Wochenmärkte werden von den Markthändlern öffentlich-rechtliche Gebühren, die sogenannten Marktstandsgelder, erhoben.
Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW sind festgesetzte Gebührensätze regelmäßig zu prüfen und ggf. anzupassen. Konkret ergibt sich für das Jahr 2015 eine Gebührenerhöhung von 3,10 € auf 4,30 € (inkl. USt) je angefangenen Frontmeter des Verkaufsstandes. Diese Erhöhung ist bei reduzierten Kosten insbesondere einer stark gesunkenen Nachfrage der Händler nach Standflächen geschuldet.
Begründung
Als Gebührenmaßstab für die Marktstandsgebühren dienen die sogenannten Frontmeter bzw. Marktmeter.
Der Gebührensatz beträgt aktuell 3,10 € (inkl. Umsatzsteuer) für jeden zugewiesenen laufenden Frontmeter beanspruchter Verkaufsfläche inkl. der Kosten für Marktreinigung.
Der Gebührensatz errechnet sich aus dem Quotienten des Gebührenbedarfs geteilt durch die Summe der genutzten Frontmeter.
Eine Gebührensteigerung kann aufgrund dieser Formel durch Kostensteigerungen oder durch Sinken der nachgefragten Marktmeter verursacht werden.
Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.04.2010. Auf Basis dieses Gebührensatzes wurden im Rahmen der gebührenrechtlich notwendigen Jahresnachberechnungen folgende gebührenrechtliche Kostenüber- und
-unterdeckungen festgestellt:
Jahr | Überdeckung (+) / Unterdeckung (-) |
2010 | + 3.650 € |
2011 | - 4.750 € |
2012 | - 4.900 € |
2013 | - 14.100 € |
Saldo | - 20.100 € |
Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NW) sind Über- und Unterdeckungen spätestens nach vier Jahren auszugleichen, so dass eine Anpassung des Gebührensatzes zum 01.01.2015 geboten ist.
Im Vergleich zur Kalkulation für das Jahr 2010 konnten die gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten trotz externer kostensteigernder Faktoren, z. B. Tarifabschlüsse, allgemeine Preisentwicklung, von ca. 253.000 € auf ca. 245.000 € gesenkt werden. Diese Kostensenkung konnte insbesondere durch eine mit dem Hagener Entsorgungsbetrieb abgestimmte Optimierung der Marktplatzreinigung erreicht werden. So werden auf den Märkten in Vorhalle und Haspe die Reinigungskolonnen je Markttag um jeweils eine Kraft reduziert. Diese Reduzierung erfolgt sozialverträglich und ergänzt die vom Rat beschlossene Optimierung der Straßenreinigung.
Eine zunehmende Verschmutzung der betroffenen Marktflächen ist nicht zu erwarten.
Trotz reduzierter Kosten ist eine Gebührenerhöhung unvermeidbar. Ursächlich hierfür ist primär die um über 24% gesunkene Nachfrage nach Marktmetern.
Die Bestrebungen, diese seit 2004 beobachtete Entwicklung aufzuhalten, blieben erfolglos. Grund hierfür ist zum einen die weiterhin deutliche Zunahme des Internetversandhandels inkl. Vertrieb von Lebensmittel sowie die Angebotserweiterung nahezu aller Supermarktketten um Bioprodukte.
Darüber hinaus erhöht sich der Gebührenbedarf auf Grund der gesetzlichen Vorgabe, die saldierte Unterdeckung der Jahre 2010 bis 2013 auszugleichen, leicht um ca. 20.000 €.
Damit ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf von ca. 265.000 €.
Eine Befragung der Markthändler ergab, dass eine Gebührenanpassung sicherlich nicht wünschenswert, aber auf Grund der dargestellten Tatsachen unausweichlich und somit hinnehmbar ist.
Im Vergleich der Gebührensätze anderer Gemeinden, mit gleichem Gebührenmaßstab, liegt Hagen im Mittelfeld.
Stadt | je lfd. Frontmeter netto | je lfd. Frontmeter brutto |
Bochum | 3,85 € | 4,58 € |
Hagen | 3,60 € | 4,30 € |
Witten | 3,20 € - 4,00 € | 3,20 € - 4,00 € |
Gevelsberg | 2,65 € | 3,15 € |
Die Städte Schwelm und Dortmund berechnen die Gebühren nach der Standfläche, erheben jedoch pauschale Mindestgebühren von 5,00 € und 7,00 € pro Markttag.
Die Verwaltung bittet daher um Beschluss des beigefügten Nachtrages zur Gebührensatzung und um Kenntnisnahme der Gebührenkalkulation 2015 (Anlage 2).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter |
| gez. |
| Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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