Beschlussvorlage - 0723/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Verabschiedung des Haushaltes 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.09.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.09.2005
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Beschlussvorschlag
Der Ratsbeschluss vom 30.06.2005 – Verabschiedung Haushalt 2005 – Vorlage 0512/2005 – wird vor dem Hintergrund einer neu fortgeschriebenen Finanzplanung abgeändert und ergänzt.
Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2005, das Investitionsprogramm bis 2008 sowie das
Haushaltssicherungskonzept 2005 auf der Grundlage seiner Beschlussfassung vom
30.06.2005 (Vorlage 0512/2005) unter Berücksichtigung der Daten der 3.
Veränderungsliste neu.
Die Fortschreibung des gesamtstädtischen
Strategiekonzeptes zur langfristigen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit
der Stadt Hagen (Vorlage 0121/2005) in der vom Rat am 30.06.2005 beschlossenen
Fassung bleibt Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes.
Die fortgeschriebene Finanzplanung wird zur
Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Aufgrund der Entwicklung der
Gewerbesteuereinnahmen wurde eine Aktualisierung der Finanzplanung vorgenommen
mit dem Ergebnis, dass ein struktureller Haushaltsausgleich im Jahr 2009 und
ein endgültiger Ausgleich einschließlich Abbau der Altfehlbeträge im Jahr 2014
darstellbar sind. Es soll daher unter Abänderung und Ergänzung des
Ratsbeschlusses vom 30.06.2005 eine erneute Verabschiedung des Haushaltes 2005
unter den neuen Rahmenbedingungen erfolgen.
Der Rat der Stadt hat am 30.06.2005 den Haushalt 2005
verabschiedet sowie das Haushaltssicherungskonzept für 2005 beschlossen. Mit
Schreiben vom 26. Juli 2005 wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg die
Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes beantragt. Eine Entscheidung liegt
bis heute noch nicht vor. Daher konnte die Haushaltssatzung 2005 noch nicht
öffentlich bekannt gemacht werden. Sie ist daher zur Zeit noch nicht in Kraft
getreten (vgl. § 79 Abs. 6 GO NRW).
Das Einnahmesoll der Gewerbesteuer lag zum Zeitpunkt der Verabschiedung bei 68,1 Mio. €. Der Haushaltsplan 2005 sieht einen Ansatz von 70 Mio. € vor. Bis Anfang September, also innerhalb von nur zwei Monaten, hat sich das Einnahmesoll auf rd. 84 Mio. € erhöht und liegt damit um 14 Mio. € über dem veranschlagten Ansatz. Das entspricht einer Steigerung von 20 %.
Die Bedeutung dieser Entwicklung wird erst richtig deutlich, wenn man berücksichtigt, dass in den letzten Wochen auch erhebliche Abgänge von weit über 2 Mio. € zu verzeichnen waren. Damit dürfte ein Jahres-Endergebnis von 85 Mio. € als nicht übertrieben optimistisch einzustufen sein. Diese positive Entwicklung war vor zwei Monaten auch nicht annähernd vorauszusehen.
Aufgrund dieser Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen wurde eine Aktualisierung der Finanzplanung vorgenommen. Dabei wurden folgende Eckdaten verändert:
· Der Gewerbesteueransatz für 2005 wurde auf 85 Mio. € erhöht; die Gewerbesteuerumlagen entsprechend angepasst.
· Die Kapitalisierung der Konzessionsabgabe (128 Mio. €) wurde von 2017 auf 2014 vorgezogen.
· Die Übertragung des Immobilienvermögens auf die G.I.V. wurde mit 200 Mio. € für 2014 und mit 45 Mio. € für 2015 ausgewiesen.
· Die sich insgesamt ergebenden Auswirkungen auf die Kassenkreditzinsen wurden entsprechend berücksichtigt.
Diese Änderungen führen zu einem strukturellen Ausgleich im Haushaltsjahr 2009. Erlöse aus der Veräußerung der Forstflächen werden in den Jahren 2009 und 2010 zur Darstellung des jahresbezogenen Haushaltsausgleichs nicht mehr benötigt. Der endgültige Haushaltsausgleich wird im Jahr 2014 erreicht. Lediglich die Abdeckung des Fehlbetrages aus 2013 kann mit den bisher vorgesehenen Maßnahmen nicht vollständig realisiert werden.
Als zusätzliche Maßnahme wurde daher die weitere Veräußerung von Vermögensgegenständen bzw. Grundstücken an die G.I.V. mit einem Volumen von 100 Mio. € in die Finanzplanung für 2014 aufgenommen. Damit können dann die im Handlungsrahmen für die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten vorgesehen Zieljahre – 4 Jahre für den strukturellen Ausgleich und weitere 5 Jahre für den endgültigen Ausgleich einschließlich Abbau der Altfehlbeträge – erreicht werden.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen müsste der Bezirksregierung Arnsberg die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2005 möglich sein, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ab 2009 die Regelungen des ”Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF)” verbindlich anzuwenden sind.
Unter NKF-Bedingungen gelten grundsätzlich andere Kriterien zum Haushaltsausgleich als heute. In der erstmalig zu erstellenden kommunalen Bilanz wird das Gesamtvermögen der Stadt aktiviert werden. Vermögensveräußerungen haben dann ausschließlich Auswirkungen auf die kommunale Bilanz (Aktivtausch). Von daher werden die aufgezeigten Veräußerungen in der Praxis unter den neuen haushaltsrechtlichen Bedingungen nicht zwingend erforderlich sein.
Um die aller Voraussicht nach mögliche Genehmigungsfähigkeit auch rechtlich einwandfrei abzusichern, ist es erforderlich, vor dem Hintergrund der abschließenden Haushaltsplanberatung im Rat der Stadt am 30.06.2005 und unter Abänderung und Ergänzung der Beschlussfassung vom 30.06.2005 einen erneuten Beschluss zum Haushalt 2005 zu fassen, der im Wesentlichen folgende Punkte beinhaltet:
·
Neufassung der Haushaltssatzung
Durch Erhöhung der Gewerbesteuer und Anpassung der Gewerbesteuerumlagen ändern
sich das Einnahme- und Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes. Außerdem ist
in § 6 der Haushaltssatzung das Haushaltsjahr des endgültigen Haushaltsausgleiches
auf 2014 zu ändern.
·
Änderung des Haushaltssicherungskonzeptes
Die jahresbezogenen Umschichtungen und die Erhöhung der Erlöse aus Vermögensveräußerungen
bedürfen einer Beschlussfassung des Rates.
·
3. Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf
2005
Hier müssen die Änderung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlagen vollzogen
werden.
· Fortschreibung der Finanzplanung
Da die Haushaltssatzung 2005 noch keine ”Rechtskraft” erlangt hat, ist dieses Vorgehen zur Wiederaufnahme des Verabschiedungsverfahrens rechtlich einwandfrei.
Nach erfolgter Beschlussfassung werden die erforderlichen Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg mit einem erneuten Genehmigungsantrag vorgelegt werden. Der bereits vorliegende Antrag vom 26,07.2005 wurde zwischenzeitlich unter Hinweis auf das bevorstehende erneute Beschlussverfahren zurückgezogen.
Anlagen
Haushaltssatzung 2005
3. Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2005
Endsummen des Investitionsprogramms
Änderung des Haushaltssicherungskonzeptes
Aktualisierte Finanzplanung
