Beschlussvorlage - 0951/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der IX. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0951/2014) ist.

 

Realisierungstermin: 01.01.2015

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Straßenreinigungs- und Winterdienstplan der Stadt Hagen, der Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen vom 15.07.2011 ist, wird aufgrund der in der Begründung dargestellten Änderungen angepasst.

 

 

Begründung

 

Erläuterungen zu den Änderungen und Ergänzungen des Straßenreinigungs- und Winterdienstplanes.

 

 

Teil IStraßenverzeichnis

 

  1. Nach Überprüfung des Straßenverzeichnisses müssen folgende Straßen redaktionell angepasst werden:

 

-          Auf dem Graskamp

-          Auf dem Kuhl

-          Becheltestraße

-          Dammstraße

-          Felsental

-          Haenelstraße

-          Heidnocken

-          Rolandstraße

-          Sperberweg

-          Wannebachstraße

-          Wienbrauk

 

Somit ist der Straßenreinigungsplan entsprechend zu berichtigen.

 

 

  1. Die folgenden Straßen oder Straßenabschnitte müssen nach erfolgter Widmung als öffentliche Straße in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden:

 

-          Breisacher Straße

-          Hagener Straße

-          Middendorfweg

-          Paul-Schulte-Weg

-          Stukenweg

 

  1. Die Straße „Am Dubberg“ ist eine kleine Sackgasse inmitten von Einfamilienhäusern und weist keine Möglichkeit auf, mit einem Fahrzeug zu wenden. Von daher soll sie von den Anliegern sauber gehalten werden. Diese

Regelung soll nun formell in der Satzung festgeschrieben werden.

 

  1. Die Hasselstraße weist aufgrund der neuen Bebauung ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen auf. Deshalb soll die Reinigung und der Winterdienst künftig durch die Stadt erfolgen.

 

  1. Die Kleinbahnstraße wurde ausgebaut und weist ebenfalls ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen auf. Das Straßenverzeichnis muss daher angepasst werden.

 

 

 

Die entsprechenden Änderungen sind aus der Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung gemäß Anlage 2 der Vorlage ersichtlich.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.10.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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29.10.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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29.10.2014 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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30.10.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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05.11.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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06.11.2014 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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13.11.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen