Beschlussvorlage - 1037/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Michaela Ochsenfahrt
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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30.10.2014
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Haushalt 2015:
Trotz des Einbruchs bei der Gewerbesteuer, der jedoch im Wesentlichen durch erhöhte Schlüsselzuweisungen und durch Minderaufwand bei den Kreditzinsen kompensiert werden kann, ist unverändert der Haushaltsausgleich im Jahr 2016 mit Stärkungspaktmitteln und im Jahr 2021 ohne die Stärkungspaktmittel darstellbar.
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015:
Die Stadt Hagen ist seit 2011 pflichtige Empfängerkommune nach dem Stärkungspaktgesetz. Dadurch besteht die Verpflichtung, den Haushaltssanierungsplan jährlich bis zum 1.12. des Vorjahres fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Auch die Fortschreibung der Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans führt zu keiner nennenswerten Veränderung gegenüber der bisherigen Planung, so dass nur 4 neue Maßnahmen mit einem Volumen von rd. 800.000 € zur Kompensation wegbrechender Effekte vorgeschlagen werden (s. Seite 35 und 36 der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015, Anlage 2).
Begründung
- Haushalt 2015 (Anlage 1):
Die Haushaltslage 2014 ist geprägt durch einen Einbruch bei der Gewerbesteuer. Im Laufe der vergangenen Wochen bestand daher insbesondere der Bedarf, eine qualifizierte realitätsnahe Schätzung des Gewerbesteueraufkommens vorzunehmen. Dies führte zu einer Kalkulation der Gewerbesteuer 2015 in Höhe von 75 Mio. € zuzüglich Steigerung um die letzte beschlossene Hebesatzerhöhung auf 520 Punkte, so dass ein Betrag von rd. 76,5 Mio. € als Grundlage für die Projektionsrechnung diente. Gegenüber der bisherigen Planung 2015 ist für die Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der abzuführenden Gewerbesteuerumlage/Fonds Deutsche Einheit eine Verschlechterung von rd. 15,4 Mio. € zu verzeichnen, die komplett durch erhöhte Schlüsselzuweisungen und Minderaufwand bei den Kreditzinsen aufgefangen werden kann.
Weitere bekannte Veränderungen für das Haushaltsjahr 2015 wurden zusammengestellt, insbesondere Mehraufwendungen bei den Kosten der Unterkunft. Anschließend erfolgte auf Basis der neuen Orientierungsdaten (bis zum Planjahr 2018) und neuer Wachstumsraten (Planjahre 2019 bis 2021) die Projektion der Gesamtergebnisplanung bis zum Jahr 2021.
Ein Abstimmungsgespräch zur Besprechung der Haushaltslage wurde von der Bezirksregierung Arnsberg bereits im Sommer auf den 10.10.2014 terminiert. In dem Gespräch ergaben sich weitere Anpassungen, die inzwischen in die Projektion
eingearbeitet wurden. Eine frühere Beteiligung der Gremien war leider aufgrund der Einarbeitung aktueller Sachverhalte, insbesondere der 2. Modellrechnung zum GFG (Gemeindefinanzierungsgesetz), das am 16.10.2014 bekannt gegeben wurde, und der späten Abstimmung mit der Bezirksregierung nicht möglich.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für das Haushaltsjahr 2015 aktuell keine Verschlechterung des bisherigen Jahresfehlbedarfs entsteht und somit weder ein Nachtragshaushalt aufzustellen ist noch zusätzliches Konsolidierungspotenzial zu heben ist.
Das Ergebnis der Projektion unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015 stellt weiterhin den Haushaltsausgleich im Jahr 2016 mit Stärkungspaktmitteln und im Jahr 2021 ohne Stärkungspaktmittel dar.
Da aktuell keine Nachtragspflicht besteht, bleiben die bisher beschlossenen Ansätze unverändert bestehen. Zur unterjährigen Bewirtschaftung 2015 wird es erforderlich, einige Korrekturen der Aufwandsermächtigungen 2015 durch überplanmäßige Bereitstellungen des Kämmerers mit Deckung aus Einsparungen formal durchzuführen. Diese werden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben.
- Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015 (Anlage 2):
Der Rat der Stadt hat zwar für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 einen Doppelhaushalt beschlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregierung öffentlich bekannt gemacht wurde. Der Haushaltssanierungsplan 2015 ist jedoch unabhängig vom Beschluss über einen Doppelhaushalt jahresbezogen fortzuschreiben.
Nach dem Stärkungspaktgesetz ist zum 1.12. eines jeden Jahres ein Umsetzungsbericht mit einer Fortschreibung des aktuellen Haushaltssanierungsplans nach Beschluss des Rates der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.
In dieser Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans sind die bisher beschlossenen Maßnahmen aufgrund der Erkenntnisse des laufenden Jahres fortzuschreiben und bei Bedarf neue Maßnahmen zur Kompensation wegbrechender Maßnahmen bzw. Effekte zu beschließen.
Zusätzlich ist für die Gesamtlaufzeit des Stärkungspaktes bis zum Jahr 2021 die bisherige Projektion der Jahresergebnisse anzupassen.
Die als Anlage 2 beigefügte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans führt zu Anpassungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die bisher beschlossenen Maßnahmen haben. Einige, bereits 2014 erkennbare Veränderungen, wurden in die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015 übernommen. Zur Kompensation wegbrechender Maßnahmen wurden
4 neue Maßnahmen mit einem Volumen von 817.200 € neu aufgenommen (s. Seite 35 der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015).
Inhalt der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015:
In den Punkten 1. – 5. (Seite 2 bis 6) wird die Entwicklung des Hagener Konsolidierungswegs bis zum aktuellen Stand unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben beschrieben.
Unter Punkt 6. – „Grunddaten der beschlossenen Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans 2014/2015“ ab Seite 7 werden die Grunddaten der im HSP 2014/2015 beschlossenen Maßnahmen und bereits über das unterjährige HSP-Controlling bekannte Veränderungen durch Kompensationsmaßnahmen 2014 dargestellt.
Punkt 7. – „Fortschreibung der Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans 2014/2015“ ab Seite 26 zeigt für jede beschlossene Maßnahme des HSP 2014/2015 sowie für die Kompensationsmaßnahmen 2014 auf, inwieweit eine Fortschreibung im HSP 2015 erfolgen muss. Hierbei werden sowohl betragliche Anpassungen als auch Veränderungen der Startjahre ausgewiesen.
Unter Punkt 8. „Stellungnahme zu geänderten Maßnahmen“ ab Seite 33 werden die Gründe für die betraglichen Anpassungen und Veränderungen zu den Maßnahmen erläutert.
Punkt 9. – „Neue Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans 2015“ auf Seite 35 enthält die 4 neuen Maßnahmenvorschläge 2015 und die Auswirkungen der übrigen Fortschreibungen in einer Gegenüberstellung.
Dabei wird die Maßnahme 12_20.009 – Erhöhung der Gewerbesteuer um je 10 Punkte in drei Stufen ab 2013 – gesondert ausgewiesen. Die 3. Stufe der Hebesatzanpassung greift zwar planmäßig zum 1.1.2015, so dass die Maßnahme inhaltlich abgeschlossen wird. Allerdings kann durch den Einbruch und die Neukalkulation der Gewerbesteuer der ursprüngliche Effekt der Maßnahme in 2015 und den Folgejahren nicht erreicht werden.
Da in den Vorjahren die Konsolidierungseffekte übererfüllt wurden, wird seitens der Bezirksregierung keine Kompensation dieser Maßnahme gefordert.
Unter Punkt 10. – „Grunddaten der neuen Maßnahmen“ auf Seite 36 werden die der 4 neuen Maßnahmen inhaltlich beschrieben.
Punkt 11. – „Gesamtergebnisplan vor Konsolidierung“ auf Seite 37 stellt fiktiv das Ergebnis des Haushaltsplanes dar, wie es sich bis zum Jahr 2021 ohne Haushaltskonsolidierung entwickelt hätte (Vorgeschriebene Tabelle nach Stärkungspaktgesetz).
Punkt 12. – „Gesamtkonsolidierungsbeträge und Ergebnisplan“ stellt dar, wie sich jahresbezogen die Gesamtkonsolidierung von rd. 76 Mio. € auf den Gesamtergebnisplan auswirkt.
Das Ergebnis der Projektion bis 2021 stellt weiterhin den Haushaltsausgleich im Jahr 2016 mit Stärkungspaktmitteln und im Jahr 2021 ohne Stärkungspaktmittel dar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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689,2 kB
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30.10.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2015, wie sie als Anlage beigefügt ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ratssitzung am 13.11.2014 die neuen Schlüsselzahlen für die Anteile an Einkommenssteuer und Umsatzsteuer sowie deren Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen in die Finanzplanung einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 19 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||