30.10.2014 - 6.3 Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2015

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann berichtet, dass zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015 auch die Projektionsrechnung bis 2021 gehört. Daher mussten die Probleme mit der Gewerbesteuerentwicklung in die Projektionsrechnung mit einfließen, wobei es im Zusammenhang mit dem Haushaltsausgleich in 2016 galt, weitere Konsolidierungsmaßnahmen möglichst zu vermeiden. Die Verwaltung hat als einzige Lösung des Problems die Einbeziehung der Modellrechnung des GFG gesehen, wovon sie sich erhofft hat, dass sie so ausfallen würde, wie sich dies am Ende auch bewahrheitet hat. Vor 14 Tagen hat er die zweite Modellrechnung zum GFG erhalten. Danach erhält die Stadt Hagen statt 12 nun 12,5 Mio. € mehr. Ein weiterer Baustein lag in der Zinsentwicklung, welche sich in diesem Jahr nicht nach oben entwickelt hat und bei der derzeit auch keine Tendenz für eine erhebliche Aufwärtsentwicklung für das kommende Jahr erkennbar ist.

Am 28.10.2014 wurden die neuen Schlüsselzahlen für die Einkommenssteueranteile und am 29.10.2014 die für die Umsatzsteueranteile bekannt. Beide wurden veröffentlicht, gegenüber der Stadt Hagen jedoch noch nicht offiziell bekannt gegeben. Beide Zahlen zusammengenommen bedeuten für die Stadt Hagen einen Einnahmeausfall in Höhe von rd. 5 Mio. € in 2015. Projiziert man dies auf das Jahr 2016, so bedeutet es, dass im Jahr 2016 rd. 4 Mio. € am Haushaltsausgleich fehlen. Für das Jahr 2017 fehlen dann 2,5 Mio. € und im 2021 fehlen rd. 1,8 Mio. €. Bisher konnte nur berechnet werden, wie sich die neuen Schlüsselzahlen bei der Einkommenssteuer auswirken.

Am 30.10.2014 fand morgens ein Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg statt, in dem voraussichtlich eine Einigung dahingehend erzielt werden konnte, dass die Stadt Hagen eine Modellrechnung bezogen auf das GFG anstellen kann. Das war in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich. Hintergrund ist, dass die reduzierten Umsatzsteuer- und Einkommenssteueranteile positive Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen für die Stadt Hagen haben.

Es ist ein Ausgleichsgrad von ca. 90 % gegeben, d. h. in den nächsten Tagen wird genau berechnet, wie sich dies auswirken kann. Es besteht die Hoffnung, dass sich die vorgenannte Lücke dann wieder schließt, um den Haushaltsausgleich 2016 ff. darstellen zu können.

Herr Gerbersmann macht deutlich, dass die Schlüsselzahlen für die Stadt Hagen in keiner Weise berechenbar sind, da sie sich aus dem Verhältnis der Einkommenssteueranteile im Finanzamt Hagen zum Gesamtsteueraufkommen ergeben. Diese Zahlen kann nur IT NRW herausgeben. Unerklärlich ist in dem Zusammenhang, dass sich die Stadt Hagen nach Auskunft des Finanzamts bei der Einkommenssteuerentwicklung auf Vorjahresniveau bewegen würde. Evtl. liegt die Veränderung also daran, dass andernorts die Einkommenssteuer oder das Gesamtsteueraufkommen gestiegen ist.

Zur Vermeidung einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses macht Herr Gerbersmann daher folgenden Vorschlag für eine Ergänzung des Beschlusses:

 

"Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ratssitzung am 13.11.2014 die neuen Schlüsselzahlen für die Anteile an Einkommenssteuer und Umsatzsteuer sowie deren Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen in die Finanzplanung einzuarbeiten."

 

Herr Gerbersmann stellt in Aussicht, die Fraktionen in einem Termin vor der Ratssitzung am 13.11.2014 zu informieren, ob die Verwaltung zu einem guten Ergebnis gekommen ist. Sofern der Haushaltsausgleich in 2016 nicht erreicht werden kann, würde gemeinsam überlegt, wie mit der geänderten Situation umzugehen ist.

 

Herr Krippner geht darauf ein, dass es ein paar Konsolidierungsmaßnahmen gibt, die nicht so gut laufen, wie erhofft. Hinzu kommen Vorlagen, wie die zur Energie- und Bewirtschaftungsumlage für Sportanlagen die die SPD-Fraktion politisch nicht mit tragen möchte. Wird der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015 in Gänze zugestimmt, hätte die SPD-Fraktion auch dieser Umlage zugestimmt. Darüber hinaus wird im Haushaltssanierungsplan 2015 darauf eingegangen, dass die Kosten bei den Flüchtlingen gesenkt werden sollen. Das Gegenteil wird jedoch der Fall sein.

Vor diesem Hintergrund möchte er wissen, wie mit der Abstimmung verfahren werden soll.

 

Herr Gerbersmann macht deutlich, dass bereits beim letzten Haushaltssanierungsplan die Maßnahmen, die einzeln besprochen worden sind, Maßnahmen waren, die von der Verwaltung verändert wurden. Altmaßnahmen, die übernommen wurden, sind nicht mehr einzeln diskutiert worden. Tatsache ist, dass jede Maßnahme, die im Haushaltssicherungsplan verzeichnet ist, ein Bestandteil des selbigen darstellt. Kommt eine solche Maßnahme nicht zur Umsetzung, wird die Bezirksregierung Arnsberg das Vorlegen einer Ersatzmaßnahme verlangen.

Mit der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans erneuert der Rat den Beschluss, dass die genannten Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin Bestandteil des Haushaltssanierungsplans sein sollen.

Bezogen auf die Maßnahme zur Absenkung der Kosten bei den Flüchtlingen schlägt Herr Gerbersmann vor, zum jetzigen Zeitpunkt abzuwarten und nicht in die Diskussion einzusteigen. Die Verwaltung sichert zu, eine Ersatzmaßnahme hierfür, die an ihrer Stelle ab 2016 greift, zu finden.

 

Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Herrn Gerbersmann erklärt Herr Krippner die Zustimmung zum Beschlussvorschlag für die SPD-Fraktion.

 

Herr Schmidt geht auf die Position der Einführung einer Steuer für sexuelle Dienste ein und verweist darauf, dass hier der Ursprungsbetrag von rd. 30.000 € in der letzten Ratssitzung auf 36.000 € erhöht worden sei. Nun verzeichne die Anlage 2 wieder einen Betrag in Höhe von 30.000 €.

 

Herr Gerbersmann berichtet, dass die Überprüfungen seitens der Verwaltung ergeben haben, dass der Ansatz in Höhe von rd. 30.000 € richtig ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung von Herrn Gerbersmann abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2015, wie sie als Anlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ratssitzung am 13.11.2014 die neuen Schlüsselzahlen für die Anteile an Einkommenssteuer und Umsatzsteuer sowie deren Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen in die Finanzplanung einzuarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage