Berichtsvorlage - 0600/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwendung der allgemeinen Investitionspauschale 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Kenntnisnahme über die Verwendung der allgemeinen Investitionspauschale 2013.

 

Die Investitionspauschale ist gem. § 43 Abs. 5 GemHVO als Sonderposten für erhaltene Zuwendungen zuzuordnen. Die allgemeine Investitionspauschale wird nicht auf viele einzelne kleine, sondern auf die nachfolgend genannten großen Maßnahmen verteilt. Dies führt zu einer übersichtlicheren Zuordnung in der Anlagenbuchhaltung.

 

Begründung

Das Land NRW hat für das Jahr 2013 eine allgemeine Investitionspauschale in Höhe von insgesamt 4.970.546,11 Euro an die Stadt Hagen gezahlt.

 

Die allgemeine Investitionspauschale des Landes NRW dient dazu, die Investitionstätigkeit der Kommunen zu unterstützen. Diese Festlegung des Zuwendungsgebers auf die Verwendung für Investitionen hat zur Folge, dass entsprechend der Verwendung Sonderposten zu bilden sind.

 

Die Investitionspauschale des Landes wird jährlich mit der Auflage gezahlt, die bereitgestellten Mittel für Investitionstätigkeiten der Stadt Hagen einzusetzen. Sie wird im Teilfinanzplan des Fachbereichs Finanzen und Controlling im Teilplan 6110 als Einzahlung geplant und gebucht.

 

Die Investitionspauschale ist gem. § 43 Abs. 5 GemHVO als Sonderposten für erhaltene Zuwendungen zuzuordnen und entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer der Anlagen ertragswirksam aufzulösen. Diese bilanzielle Behandlung hat eine künftige Entlastung der Ergebnisrechnung zur Folge, da den zu erwirtschaftenden Abschreibungen jährlich Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber stehen.

 

Bei einem mehrjährigen Vorgang der Anschaffung oder der Herstellung eines Vermögensgegenstandes können erhaltene Investitionspauschalen aus mehreren Jahren für diesen Vermögensgegenstand angesammelt werden. Die Ansammlung von investiven Zuwendungen soll dann in der Bilanz unter dem Bilanzposten "Erhaltene Anzahlungen" bilanziert werden. Erst nach der Aktivierung eines solchen Vermögensgegenstandes ist ein Sonderposten zu bilden. Die Zuordnung der Investitionspauschale zu einem Vermögensgegenstand erfolgt erst zum Jahresabschluss.

 

Die allgemeine Investitionspauschale ist nicht an die Anschaffung oder Herstellung konkreter Vermögensgegenstände geknüpft, sondern kann vielmehr auf verschiedene Maßnahmen aufgeteilt werden. Um eine übersichtliche Zuordnung der  Verwendung der allgemeinen Investitionspauschale in der Anlagenbuchhaltung zu gewährleisten, wird die Pauschale auf die nachfolgenden  Maßnahmen verteilt:

 

 

 

 

 

FB

Bezeichnung

Allgemeine Investitions-pauschale

37

Erwerb Fahrzeuge und Zubehör Feuerwehr

686.756,39

37

Baukosten Feuerwehrgerätehäuser

606.606,83

60

Erschließung Rolandshöhe

159.284,94

60

Beseitigung Bahnübergang Herrenstraße

393.059,26

60

Anbindung Rehstraße, Südumgehung Haspe

183.341,85

23

Emil-Schumacher-Museum Bau u. Planung

253.323,19

60

Bahnhofshinterfahrung

879.262,62

60

Neugestaltung Flächen Hauptbahnhof

60.500,00

60

Erschließung von Grundstücken Bodenordnung

97.303,71

60

Erwerb und Bau von Messeinrichtungen

150.212,20

60

Verkehrssystemmanagement Ruhrpilot

12.557,96

23

Karl-Ernst-Osthaus-Museum

120.045,28

60

Bahnübergang Büddinghardt / Tillmannsstraße

397.073,00

60

Erschließung Bredelle / Feithstraße

28.675,28

60

Kreisverkehr Schmittewinkel

100.000,00

SZS

Modernisierung Leichtathletik-Anlage Kirchenbergstadion

33.527,93

32

Umbau von Räumen Zulassungsstelle

14.064,08

60

Bahnhof Hagen 1 und 2 Baustufe

84.400,00

60

Modernisierung Seilleuchte

710.551,59

 

 

4.970.546,11

 

Die Investitionspauschale deckt den städtischen Eigenanteil der genannten Maßnahmen ab.

 

Die Verwaltung bittet darum, die Verwendung der allgemeinen Investitionspauschale zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.09.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.09.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen