Beschlussvorlage - 0624/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.hier:a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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31.08.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.09.2005
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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06.09.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.09.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.09.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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15.09.2005
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen, zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstraße und die Begründung vom 21.12.2004 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 21.12.2004 wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die
4. Änderung des Bebauungsplans umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße
beginnend ca. 25m östlich der Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und
Süden verläuft die Grenze des Geltungsbereichs entlang der festzusetzenden
öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche
Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Die
Rechtskraft des Bebauungsplanes soll mit der Veröffentlichung im Oktober 2005
erfolgen.
Sachverhalt
Diese
Vorlage schließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) 4. Änderung
Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstraße mit dem Satzungsbeschluss ab.
Verfahrensablauf
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) 4. Änderung,
Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstraße wurde am 20.02.2003 vom Rat der
Stadt Hagen beschlossen.
In
der Zeit vom 14.07. 16.07.2003 hat eine Bürgeranhörung stattgefunden.
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes hat, entsprechend des
Beschlusses des Rates der Stadt Hagen vom 07.04.2005 in der Zeit vom 09.05.2005
bis 09.06.2005 stattgefunden. Zeitgleich wurden die Träger öffentlicher Belange
beteiligt.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden
von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen
vorgebracht:
Kreishandwerkerschaft
Hagen
Mark
E AG
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den
Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Zu 1.
Kreishandwerkerschaft Hagen, Eugen-Richter-Straße
114, 58135 Hagen mit Schreiben vom 27.05.2005
Stellungnahme der Verwaltung:
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Bereits in der Vorlage zum Offenlegungsbeschluss,
Drucksachennummer 0964/2005, wurde festgehalten, dass es vorgesehen ist, diesen
Bereich der verlegten Eugen-Richter-Straße auf eine zulässige
Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h zu beschildern. Die entsprechenden Sichtfelder
(Sichtdreiecke) werden freigehalten.
Der Anregung wurde entsprochen.
Zu 2.
Mark E AG, Körnerstraße 40, 58095 Hagen mit
Schreiben vom 06.06.2005
Stellungnahme der Verwaltung:
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Der Hinweis auf die im Planbereich vorhandenen und
angrenzenden Versorgungsleitungen wurde an das zuständige Fachamt
weitergeleitet.
Ein Beschluss über die Anregung ist nicht erforderlich.
