Beschlussvorlage - 0827/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bauvoranfrage: Abbruch des ehemaligen Kindergartens und der Neubau eines Einfamilienhauses an gleicher Stelle auf dem Grundstück Zur Höhe 30 wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Abbruch des ehemaligen Kindergartens und Neubau eines Einfamilienhauses an gleicher Stelle auf dem Grundstück Zur Höhe 30

Gemarkung Hagen, Flur 19, Flurstück 248.

 

Die Bauvoranfrage war unter dem Aktenzeichen 2/63/A/0048/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 21.8.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als für Gemeinbedarf dargestellt.

Das Flurstück ist an der Stelle, wo der ehemalige Kindergarten steht (einschl. Zufahrt), nach § 34 BauGB i.S. WA (allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.

Die restliche Teilfläche liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Geplant ist ein gestaffelter Baukörper mit 2 Vollgeschossen, im Untergeschoss sollen drei Garagen integriert werden.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.09.2014 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen