Beschlussvorlage - 0827/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbruch des ehemaligen Kindergartens und Neubau eines Einfamilienhauses an gleicher Stelle auf dem Grundstück Zur Höhe 30
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.09.2014
|
Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Abbruch des ehemaligen Kindergartens und Neubau eines Einfamilienhauses an gleicher Stelle auf dem Grundstück Zur Höhe 30
Gemarkung Hagen, Flur 19, Flurstück 248.
Die Bauvoranfrage war unter dem Aktenzeichen 2/63/A/0048/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 21.8.14.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als für Gemeinbedarf dargestellt.
Das Flurstück ist an der Stelle, wo der ehemalige Kindergarten steht (einschl. Zufahrt), nach § 34 BauGB i.S. WA (allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.
Die restliche Teilfläche liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Geplant ist ein gestaffelter Baukörper mit 2 Vollgeschossen, im Untergeschoss sollen drei Garagen integriert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
547,9 kB
|
