Berichtsvorlage - 0801/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesprochene Haushaltssperre in NRW wirkt sich laut Verfügung des Finanzministers - neben weiteren Einschränkungen - nicht aus auf Zuweisungen aus dem allgemeinen Steuerverbund, auf Leistungen, für die bereits ein Bewilligungsbescheid vorliegt, sowie Zuweisungen für Projekte, bei denen eine Ko-Förderung der EU vorliegt.

 

Eine Umfrage in allen Vorstandsbereichen hat ergeben, dass durch die Ausnahmeregelungen lediglich folgende Projekte möglicherweise mit dem Wegfall der Landeszuweisung rechnen müssen:

 

  • Fachbereich Kultur: Projekte „Leselust“ und „Kulturstrolche“ sind noch ohne Zuwendungsbescheid (zusammen ca. 8.000 €).
  • Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz: Der Betriebskostenzuschuss PTA-Lehranstalt (20.000 €) und der Zuschuss zu den Prüfungskosten für Heilberufsprüfungen (8.000 €) sind derzeit noch ohne Zuwendungsbescheid.

 

Insgesamt sind damit ca. 36.000 Euro möglicherweise von der Haushaltssperre des Landes betroffen.

 

Nach Aussagen von agentur mark und der HAGENagentur sind auch die dortigen Zuschüsse nicht gefährdet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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siehe Text

 

 

 

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Beschlüsse

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28.08.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen