Beschlussvorlage - 0616/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag Altenhagener Straße 20Bauliche Trennung in zwei Nutzungseinheiten zu Bistro und Wettbürohier: Ausnhame von der Veränderungssperre ( §3 Abs. 2 der Satzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.09.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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16.09.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Bauliche Trennung in zwei Nutzungseinheiten zu Bistro und Wettbüro im Gebäude Altenhagener Straße 20
Gemarkung Eckesey, Flur 12, Flurstück 123.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BG/0203/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 5.6.14.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 Teil II –Bahnhofsviertel-Erweiterung-.
Diese ist seit dem 1.6.13 rechtsverbindlich.
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Da es sich bei dem Bauantrag lediglich um eine bauliche Trennung in zwei Nutzungseinheiten zu Bistro und Wettbüro handelt und das nunmehr verkleinerte Wettbüro Bestandsschutz hat, wurde dem Vorhaben in der o.g. Baugesuchskonferenz planungsrechtlich zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,7 kB
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