Beschlussvorlage - 0616/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Altenhagener Straße 20

„bauliche Trennung in zwei Nutzungseinheiten zu Bistro und Wettbüro“

hier: Ausnahme von der Veränderungssperre (§3 Abs. 2 der Satzung)

wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Bauliche Trennung in zwei Nutzungseinheiten zu Bistro und Wettbüro im Gebäude Altenhagener Straße 20

Gemarkung Eckesey, Flur 12, Flurstück 123.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BG/0203/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 5.6.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für die

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 Teil II –Bahnhofsviertel-Erweiterung-.

Diese ist seit dem 1.6.13 rechtsverbindlich.

 

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Da es sich bei dem Bauantrag lediglich um eine bauliche Trennung in zwei Nutzungseinheiten zu Bistro und Wettbüro handelt und das nunmehr verkleinerte Wettbüro Bestandsschutz hat, wurde dem Vorhaben in der o.g. Baugesuchskonferenz planungsrechtlich zugestimmt.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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16.09.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen