Beschlussvorlage - 0620/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ablehnung der Bauvoranfrage auf dem Grundstück In der Krone 29:

Nutzungsänderung eines gewerblich genutzten Gebäudes zu einem Bordellbetrieb, Club

wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Nutzungsänderung eines gewerblich genutzten Gebäudes zu einem Bordellbetrieb, Club auf dem Grundstück In der Krone 29

Gemarkung Boele, Flur 32, Flurstück 396.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 3/63/AA/0017/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 5.6.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63 1. Nachtrag (4.Änderung) Bathey Süd u.a. mit der Festsetzung GE (Gewerbegebiet).

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde das o.g. Vorhaben planungsrechtlich abgelehnt:

 

Das Vorhaben ist nach § 15 BauNVO unzulässig, wenn es durch seine Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widerspricht. Es ist auch unzulässig, wenn von dem Vorhaben Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebietes im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.

 

In unmittelbarer Nähe befinden sich Wohnhäuser und eine Anlage für kirchliche Zwecke.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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16.09.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen