Beschlussvorlage - 0618/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bauvoranfrage auf dem Grundstück Pettenkofer Straße 27: Erweiterung des Baumarktes durch Inanspruchnahme einer ca. 1.000 qm großen Lagerfläche als Verkaufsfläche wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvorfanfrage vor:

Erweiterung des Baumarktes durch Inanspruchnahme einer ca. 1.000 qm großen Lagerfläche als Verkaufsfläche auf dem Grundstück Pettenkoferstraße 27

Gemarkung Eckesey, Flur 5, Flurstück 391.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 3/63/A/0030/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 5.6.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 14/67 Pettenkoferstraße u.a. mit der Festsetzung GE (Gewerbegebiet).

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben  planungsrechtlich zugestimmt:

 

Die Sortimentsbeschreibung wird in der Genehmigung festgeschrieben.

Sie ist nicht zentrenschädigend und somit mit dem Einzelhandelskonzept vereinbar.

 

Anmerkung:

Der Bebauungsplan Nr. 14/67 Pettenkoferstraße lässt zurzeit großflächigen Einzelhandel zu, soll aber zum Ausschluss großflächigen Einzelhandels aufgrund des Einzelhandelsgutachten geändert werden, da bereits heute schon zentrenschädigendes Sortiment angeboten wird.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen