Beschlussvorlage - 0556/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den Nutzungsänderungsantrag:

Wohngebäude zu Anlage für soziale Zwecke – Förderung der Jugendhilfe durch Wohneinrichtung – auf dem Grundstück Christian-Rohlfs-Straße 49 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Nutzungsänderungsantrag vor:

Wohngebäude zu Anlage für soziale Zwecke –Förderung der Jugendhilfe durch Wohneinrichtung- auf dem Grundstück Christian-Rohlfs-Straße 49

Gemarkung Hagen, Flur 3, Flurstück 202.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/BG/0156/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 30.4.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Dömbergstraße und ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. WR (reines Wohngebiet) zu beurteilen.

 

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen