Beschlussvorlage - 0528/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragsabschluss mit der Verbraucher-Zentrale NRW zur finanziellen Förderung der Verbraucherberatung Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.05.2014
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.05.2014
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW (VZ) einen Vertrag über die weitere Gewährung einer finanziellen Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen abzuschließen.
Der abzuschließende Vertrag umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der Abfall- und Umweltberatung.
Die wesentlichen Vertragskonditionen entsprechen denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführt sind.
Der Vertrag kann aufgrund der Regelungen des § 82 GO zur Übergangswirtschaft erst nach Genehmigung des HSP und des Haushaltsplans 2014/2015 geschlossen werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Vertrag über die finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale durch die Stadt Hagen für die allgemeine Verbraucherberatung und Abfall- und Umweltberatung endet am 31.12.2014. Bis zum 30.06.2014 ist eine Entscheidung über die Weiterführung der finanziellen Förderung herbeizuführen.
Begründung
Der Ratsbeschluss vom 19.06.2008 zur Konsolidierung des städtischen Haushalts –Erstes Sparpaket - beinhaltete eine Reihe von Maßnahmen, aufgelistet in der „Liste der Einzelbeschlüsse“. Die Maßnahme Nr. 69-01 betraf die Zukunft der Verbraucherberatung in Hagen:
69-01 Zuschuss-Streichung Verbraucherberatung
1) Der Verbraucherberatung werden ab 1.1.09 städtische Räume zur Nutzung zur Verfügung gestellt. (Mit Mehrheit beschlossen)
2) Als zusätzlicher lfd. Zuschuss werden ab 01.01.10 35.000 € geleistet. (Mit Mehrheit beschlossen)
Einsparsumme gem. Beschlussfassung: 45.000 €
Die Konsolidierungsmaßnahme wurde unter der Maßnahmen-Nr. 11_69.001S Streichung Verbraucherberatungszuschuss in das Haushaltssicherungskonzept 2011 (HSK 2011) und dann in den Haushaltssanierungsplan 2012/2013 (HSP 2012/2013) übernommen. Im HSP 2014/2015 wurde die Maßnahme weiter fortgeschrieben.
Auf der Basis dieser Beschlusslage wurde mit der VZ zum 01.01.2010 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2012 ein Finanzierungvertrag geschlossen. Da der Vertrag nicht gekündigt wurde, verlängerte er sich jeweils um ein Jahr, längstens jedoch bis zum 31.12.2014.
Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, bis spätestens zum 30.06. des letzten Vertragsjahres (also 30.06.2014) eine Entscheidung über die Fortführung der finanziellen Förderung durch die Stadt für die allgemeine Verbraucherberatung und die Abfall- und Umweltberatung herbeizuführen.
Die VZ finanziert sich zu 50% von der Stadt Hagen und zu 50% vom Land NRW. Alle Leistungen der Stadt werden in einen Geldwert umgesetzt, so dass das Land einen entsprechenden Barzuschuss geben kann.
Nach einer Entscheidung des Landes NRW haben die Kommunen seit 1999 50% der Kosten der Allgemeinen Verbraucherberatung und 2/3 der Kosten für die Abfall- und Umweltberatung zu finanzieren. Nur unter dieser Voraussetzung erfolgt die Bereitstellung der Restmittel durch das Land NRW.
Die für den bisherigen Vertrag wesentlichen Finanzierungsbeiträge der Stadt Hagen bestehen aus
- 35.000 € Barzuschuss
- Vermietung von Räumlichkeiten mit einem Mietzins in Höhe v. 15.600 €/ Jahr zzgl. Betriebskosten
- eine Personalgestellung im Wert von 23.044 € (Personalkosten 2010)
- Zusätzlich werden noch Leitungskosten- und Mietanteile über die Abfallberatung finanziert, (27.206 € und 7.245 €)
- Zusätzlich spendet die Sparkasse jährlich 5.600 €, die Spende wird
dem Barzuschuss der Stadt hinzugerechnet.
siehe Anlage (Modell 1)
Die Stadt Hagen hat der VZ eine 50% - Verwaltungskraft zur Verfügung gestellt. Der Personalgestellungsvertrag endet ebenfalls am 31.12.2014.
Der Personalgestellungsvertrag soll unter den gleichen Bedingungen wie bisher fortgeführt werden.
Die wesentlichen Vertragsbedingungen sind:
- Es wird eine Bürokraft zu 50% der tariflichen Arbeitszeit zur Verfügung gestellt
- Die Stadt Hagen hat weiterhin die Arbeitgeberfunktion
- Die Vertragsdauer ist an die Dauer des Finanzierungsvertrages gekoppelt
Die VZ hat seit dem 15.06.2009 von der Stadt Hagen Räume im städtischen Pavillon angemietet. Bisher betrug der Mietzins 15.600 € jährlich. Die GWH wurde gebeten zu prüfen, welcher Mietzins in 2014 marktüblich ist. Die Prüfung hatte zum Ergebnis, dass in der Innenstadt je nach Lage und Ausstattung ein Mietzins für Büroräume bis zu 8 €/ m² / Monat realistisch ist und eine Anpassung auf 21.600 €/Jahr sich in diesem Rahmen bewegen würde..
Sollte der Verbraucherberatung Hagen weiterhin ein städtischer Zuschuss gewährt werden, ist ein Folgevertrag ab dem 01.01.2015 zu schließen.
Wesentliche Vertragskonditionen bei Neuabschluss eines Vertrages mit der VZ:
- Dauer des Vertrages 3 Jahre bis 31.12.2017 mit einer Verlängerungsoption über weitere 2 Jahre
- Zuschusszahlung der Stadt Hagen unter dem Vorbehalt der Landesförderung
Allgemeine Verbraucherberatung
- Rechnungslegung von der VZ durch Betriebsabrechnung
- Weiterhin Zahlung eines Barzuschusses in Höhe von 35.000 €
- Gestellung einer 50%-Bürokraft mit einem Wert in Höhe von 24.818 € (Tarifsteigerung zum letzten Vertragsabschluss)
- Festlegung des Mietzinses auf 21.600 €.
Abfall und Umweltberatung:
- Die Stadt Hagen zahlt 2/3 der Echtkosten auf der Grundlage des Ergebnisses der jahresbezogenen Betriebsabrechnung – maximal jedoch 70.000 € pro Jahr, die zu einem verbindlichen Termin vorzulegen ist. (wie bisher)
Siehe Anlage (Modell 2)
Die weiteren vertraglichen Bedingungen bleiben unberührt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 kB
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