08.05.2014 - 6.8 Vertragsabschluss mit der Verbraucher-Zentrale ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.05.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm weist auf die falsche Zahlenangabe auf der Seite 4 in der Verwaltungsvorlage 0528/2014 hin. Hier wird unter Abfall und Umweltberatung angegeben: Die Stadt Hagen zahlt 2/3 der Echtkosten auf der Grundlage des Ergebnisses der jahresbezogenen Betriebsabrechnung – maximal jedoch 70.000,00 € pro Jahr, die zu einem verbindlichen Termin vorzulegen ist (wie bisher). Richtig muss es lauten: - maximal jedoch 51.000,00 € pro Jahr.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW (VZ) einen Vertrag über die weitere Gewährung einer finanziellen Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen abzuschließen.
Der abzuschließende Vertrag umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der Abfall- und Umweltberatung.
Die wesentlichen Vertragskonditionen entsprechen denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführt sind.
Der Vertrag kann aufgrund der Regelungen des § 82 GO zur Übergangswirtschaft erst nach Genehmigung des HSP und des Haushaltsplans 2014/2015 geschlossen werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 kB
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