Beschlussvorlage - 0372/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
1.) Bebauungsplan Nr. 4/03 (558) - Enneper Straße- Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zur Martinstraße Hier: Einstellung des Verfahrens 2.) Bebauungsplan Nr. 2/92 (462) Bereich beiderseits der Enneper Straße zwischen Nordstraße und Straße "An der Wacht" Hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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08.05.2014
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.05.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.05.2014
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Beschlussvorschlag
Zu 1.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 4/03 (558) - Enneper Straße - Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zur Martinstraße, sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung des Verfahrens vom 17.07.2003.
Zu 2.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 2/92 (462) Bereich beiderseits der Enneper Straße zwischen Nordstraße und Straße „An der Wacht“, sowie die Aufhebung des zugrunde- liegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung vom 29.10.1992.
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Geltungsbereich/Plangebiet (gemäß Einleitungsbeschluss):
Zu 1.) Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, Gemarkung Westerbauer. Die südliche Grenze des Plangebietes bildet die Talbahntrasse der Deutschen Bahn AG bis zur Straße „An der Wacht“. Dort verspringt die Grenze nach Norden hin zur Enneper Straße und schließt diese ein bis zum Grundstück Enneper Str. 80. An der östlichen Grundstücksgrenze Enneper Str. 80 verläuft die Begrenzung entlang der Ennepe in westlicher Richtung. An der östlichen Grundstücksgrenze der Wohnbebauung Enneper Str. 170/170a bis 158/158a verläuft die Begrenzung des Plangebietes dann in Richtung Süden bis zur südlichen Begrenzung der Enneper Straße und von dort aus in westlicher Richtung bis zur Stadtgrenze. In südlicher Richtung verlaufend schließt die Plangebietsgrenze an die Talbahntrasse an.
In dem im Sitzungsplan ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu 2.) Nördlich der Enneper Straße in einer mittleren Grundstückstiefe von 25 m von der Nordstraße bis zur Straße „An der Wacht“, entlang dieser Straße nach Süden bis zum Bahngelände, von hier nach Westen bis zur Südstraße und Nordstraße
In dem im Sitzungsplan ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellungen der Bebauungspläne und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse öffentlich bekannt gemacht und die Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung: entfällt
Begründung:
Zu 1.) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/03 (558) wurde eingeleitet, weil sich der Ortskern Westerbauer durch Leerstände und Betriebsverlagerungen im Umbruch befand. Die städtebaulichen Ziele waren:
- Gestaltung des Ortskernes
- Schaffung eines Raumes mit Aufenthaltsqualität
- Nachnutzung der freiwerdenden Flächen und Gebäude
- Ufergestaltung der Ennepe
- Schaffung eines Fuß- und Radweges entlang der Ennepe.
Die Umsetzung dieser Ziele sollte mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 4/03 (558) – Enneper Straße- Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zur Martinstraße entwickelt und begleitet werden. Das Verfahren wurde im Jahr 2003 eingeleitet.
Zu 2.) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/92 (462) wurde bereits im Jahr 1992 eingeleitet, um die Ansiedlung einer Spielhalle zu unterbinden. In den darauffolgenden Jahren wurden in dem Bereich keine Nutzungsänderungen beantragt, die sich aus städtebaulicher Sicht nicht eingefügt hätten.
Um die vorgenannten städtebaulichen Ziele im Zusammenhang mit den aktuell anstehenden Veränderungen weiter zu verfolgen ist es erforderlich, bestehendes Planungsrecht einzustellen oder zu ändern und neues Planungsrecht zu schaffen, um unter anderem in den Bereichen Einzelhandel und Vergnügungsstätten die Handlungsempfehlungen aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie aus dem Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Hagen umzusetzen. Deshalb werden anstelle der für die Einstellung vorgesehenen Bebauungspläne Nr. 4/03 und Nr. 2/92 neue Pläne für die Bereiche eingeleitet, für die hinsichtlich des Erreichens der o.g. städtebaulichen Ziele Handlungsbedarf besteht. Für zwei Teilbereiche ist eine planungsrechtliche Steuerung bereits erfolgt bzw. eingeleitet worden:
a.) Im Jahr 2006 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) Enneper Straße „Gummi Becker“ rechtskräftig, auf dessen Grundlage aus der ehemaligen Brache der Firma Gummi Becker ein Nahversorgungszentrum entstand, welches nun den Ortskern Westerbauer definiert. In diesem Zusammenhang wurde das Ufer der Ennepe naturnah gestaltet und ein Fuß- und Radweg angelegt.
b.) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße - Zwieback Brandt - (Drucksachennr. 0159/2014) soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Umsetzung des Investorenkonzeptes für die Gewerbebrache der ehemaligen Firma Brandt schaffen, welches neben einem Gesundheitszentrum, Büro- und Verwaltungsgebäude und Gastronomie auch Einzelhandelsflächen mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 4550 qm vorsieht.
Aufgrund dieser Entwicklungen können die im Betreff genannten Verfahren eingestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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470,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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485,1 kB
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08.05.2014 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Zu 1.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 4/03 (558) - Enneper Straße - Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zur Martinstraße, sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung des Verfahrens vom 17.07.2003.
Zu 2.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 2/92 (462) Bereich beiderseits der Enneper Straße zwischen Nordstraße und Straße „An der Wacht“, sowie die Aufhebung des zugrunde- liegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung vom 29.10.1992.
Geltungsbereich/Plangebiet (gemäß Einleitungsbeschluss):
Zu 1.) Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, Gemarkung Westerbauer. Die südliche Grenze des Plangebietes bildet die Talbahntrasse der Deutschen Bahn AG bis zur Straße „An der Wacht“. Dort verspringt die Grenze nach Norden hin zur Enneper Straße und schließt diese ein bis zum Grundstück Enneper Str. 80. An der östlichen Grundstücksgrenze Enneper Str. 80 verläuft die Begrenzung entlang der Ennepe in westlicher Richtung. An der östlichen Grundstücksgrenze der Wohnbebauung Enneper Str. 170/170a bis 158/158a verläuft die Begrenzung des Plangebietes dann in Richtung Süden bis zur südlichen Begrenzung der Enneper Straße und von dort aus in westlicher Richtung bis zur Stadtgrenze. In südlicher Richtung verlaufend schließt die Plangebietsgrenze an die Talbahntrasse an.
In dem im Sitzungsplan ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu 2.) Nördlich der Enneper Straße in einer mittleren Grundstückstiefe von 25 m von der Nordstraße bis zur Straße „An der Wacht“, entlang dieser Straße nach Süden bis zum Bahngelände, von hier nach Westen bis zur Südstraße und Nordstraße
In dem im Sitzungsplan ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellungen der Bebauungspläne und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse öffentlich bekannt gemacht und die Verfahren damit abgeschlossen.
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt, dass es eine zentrale Informationsveranstaltung zu allen Themen rund um das Brandt-Gelände für alle Bürgerinnen und Bürger geben soll. Diese soll möglichst noch vor der Sommerpause stattfinden.
15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
In allen Bebauungsplanverfahren (TOP I.5.32. bis I. 5.36.) wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen einer gemeinsamen Bürgerversammlung durchgeführt. Durch die Verwaltung wird sichergestellt, dass die Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
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CDU | 20 |
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SPD | 13 | 1 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 5 |
| 2 |
Hagen Aktiv | 5 |
|
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FDP | 4 |
|
|
Die Linke |
|
| 2 |
Parteilos | 1 |
|
|
Bürger für Hagen | 1 |
|
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Pro NRW | 1 |
|
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 51 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 4 | ||
Zu 1.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 4/03 (558) - Enneper Straße - Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zur Martinstraße, sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung des Verfahrens vom 17.07.2003.
Zu 2.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 2/92 (462) Bereich beiderseits der Enneper Straße zwischen Nordstraße und Straße „An der Wacht“, sowie die Aufhebung des zugrunde- liegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung vom 29.10.1992.
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Geltungsbereich/Plangebiet (gemäß Einleitungsbeschluss):
Zu 1.) Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, Gemarkung Westerbauer. Die südliche Grenze des Plangebietes bildet die Talbahntrasse der Deutschen Bahn AG bis zur Straße „An der Wacht“. Dort verspringt die Grenze nach Norden hin zur Enneper Straße und schließt diese ein bis zum Grundstück Enneper Str. 80. An der östlichen Grundstücksgrenze Enneper Str. 80 verläuft die Begrenzung entlang der Ennepe in westlicher Richtung. An der östlichen Grundstücksgrenze der Wohnbebauung Enneper Str. 170/170a bis 158/158a verläuft die Begrenzung des Plangebietes dann in Richtung Süden bis zur südlichen Begrenzung der Enneper Straße und von dort aus in westlicher Richtung bis zur Stadtgrenze. In südlicher Richtung verlaufend schließt die Plangebietsgrenze an die Talbahntrasse an.
In dem im Sitzungsplan ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu 2.) Nördlich der Enneper Straße in einer mittleren Grundstückstiefe von 25 m von der Nordstraße bis zur Straße „An der Wacht“, entlang dieser Straße nach Süden bis zum Bahngelände, von hier nach Westen bis zur Südstraße und Nordstraße
In dem im Sitzungsplan ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellungen der Bebauungspläne und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse öffentlich bekannt gemacht und die Verfahren damit abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
|
CDU | 20 |
|
|
SPD | 7 | 4 | 3 |
Bündnis 90/ Die Grünen | 7 |
|
|
Hagen Aktiv | 5 |
|
|
FDP | 4 |
|
|
Die Linke |
| 2 |
|
Parteilos | 1 |
|
|
Bürger für Hagen | 1 |
|
|
Pro NRW | 1 |
|
|
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 47 | ||
Dagegen: | 6 | ||
Enthaltungen: | 3 | ||