13.05.2014 - 18 1.) Bebauungsplan Nr. 4/03 (558) - Enneper Stra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.05.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Zu 1.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 4/03 (558) - Enneper Straße - Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zur Martinstraße, sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung des Verfahrens vom 17.07.2003.
Zu 2.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 2/92 (462) Bereich beiderseits der Enneper Straße zwischen Nordstraße und Straße „An der Wacht“, sowie die Aufhebung des zugrunde- liegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung vom 29.10.1992.
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Geltungsbereich/Plangebiet (gemäß Einleitungsbeschluss):
Zu 1.) Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, Gemarkung Westerbauer. Die südliche Grenze des Plangebietes bildet die Talbahntrasse der Deutschen Bahn AG bis zur Straße „An der Wacht“. Dort verspringt die Grenze nach Norden hin zur Enneper Straße und schließt diese ein bis zum Grundstück Enneper Str. 80. An der östlichen Grundstücksgrenze Enneper Str. 80 verläuft die Begrenzung entlang der Ennepe in westlicher Richtung. An der östlichen Grundstücksgrenze der Wohnbebauung Enneper Str. 170/170a bis 158/158a verläuft die Begrenzung des Plangebietes dann in Richtung Süden bis zur südlichen Begrenzung der Enneper Straße und von dort aus in westlicher Richtung bis zur Stadtgrenze. In südlicher Richtung verlaufend schließt die Plangebietsgrenze an die Talbahntrasse an.
In dem im Sitzungsplan ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu 2.) Nördlich der Enneper Straße in einer mittleren Grundstückstiefe von 25 m von der Nordstraße bis zur Straße „An der Wacht“, entlang dieser Straße nach Süden bis zum Bahngelände, von hier nach Westen bis zur Südstraße und Nordstraße
In dem im Sitzungsplan ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellungen der Bebauungspläne und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse öffentlich bekannt gemacht und die Verfahren damit abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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485,1 kB
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