Beschlussvorlage - 0236/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen beabsichtigt, die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 gemäß. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/07 direkt an die Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) zu vergeben.
  2. Die Verwaltung der Stadt Hagen wird beauftragt, in Abstimmung mit der BVR die erforderlichen Maßnahmen für die Durchführung der Direktvergabe umzusetzen und einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auszuarbeiten.
  3. Die Verwaltung der Stadt Hagen wird des Weiteren beauftragt, bis zum 30.09.2015 die Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu veröffentlichen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach europäischem Recht können die ÖPNV-Aufgabenträger ein Verkehrsunternehmen unmittelbar (direkt) mit der Durchführung eines öffentlichen Personenverkehrsdienstes beauftragen,  sofern der Dienstleistungsauftrag einen geschätzten Jahresdurchschnittswert von € 1 Mio. oder eine jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von 300 Tsd. km unterschreitet. Die beabsichtigte Direktvergabe ist im Rahmen einer europaweiten Vorabbekanntmachung innerhalb eines Zeitraums von 15 bis 27 Monaten vor Beginn der vorgesehenen Laufzeit der Direktvergabe zu veröffentlichen.

 

 

Begründung

 

 

Die Erbringung und Finanzierung von Personenverkehrsleistungen auf den Linien 591 und 594  ist bis zum 31.12 2017 auf dem Stadtgebiet der Stadt Hagen auf Basis einer Betrauung der BVR durch die Stadt Hagen geregelt. Nach Ablauf dieses Betrauungszeitraumes ist  die Beauftragung eines Unternehmens mit Personenverkehrsleistungen gemäß der seit 03.12.2007 geltenden Verordnung (EG) 1370/2007 nur noch über eine wettbewerbliche Vergabe (Ausschreibungsverfahren) oder unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Direktvergabe möglich.

Diese Voraussetzungen sind bzgl. der Verkehrsleistungen der BVR auf der Grundlage des Artikel 5 Absatz 4 der EU-VO 1370/2007 gegeben. Dieser Absatz besagt, dass öffentliche Dienstleistungsaufträge, die einen geschätzten Jahresdurchschnittswert von weniger als € 1 Mio. oder eine jährliche Personenverkehrsleistung von weniger als 300 000 km aufweisen, direkt vergeben werden können.

An dieser Stelle sei auf die bereits seit dem 01.01.2013 laufende Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an die Hagener Straßenbahn AG verwiesen, die jedoch als Inhouse-Vergabe an ein eigenes Unternehmen auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 2 der EU-VO 1370/2007 beschlossen wurde.

Die Direktvergabe seitens der Stadt Hagen an die Busverkehr Rheinland GmbH bezieht sich lediglich auf die  innerhalb des Stadtgebietes Hagens zu erbringende  in der Anlage tabellarisch aufgeführten Leistungen

Die Linie 591 erfüllt dabei die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Hagen hinsichtlich der Erschließung der Volmarsteiner Straße und der Verbindung Hagen – Wetter-Volmarstein. Die Linie 594 steht für die Verbindung Hagen-Boele nach Schwerte.

 

Beide Linien verkehren täglich zur Haupt-, Neben- und Schwachverkehrszeit bis ca. 22 Uhr in der Regel im Stundentakt.

 

Die Finanzierung der Verkehrsleistung der BVR in Hagen wird auch für die Dauer der Direktvergabe weiterhin über das Finanzierungssystem des VRR abgewickelt. Die Höhe der Ausgleichsleistung ergibt sich im Rahmen der jährlichen Anhörungsgespräche. Der bisherige, seit Einführung des Euro gültige Kostensatz liegt bei 0,7516 €. Die Höhe dieses Kostensatzes bleibt für die Dauer der Direktvergabe bis Ende 2019 auch bestehen. Die Höhe der jährlichen Ausgleichsleistung von etwa 190 000 € steht somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betriebsleistung, die für die Dauer der Direktvergabe keine nennenswerte Änderung erfahren wird.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

Erweitern

13.05.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen