15.05.2014 - 5.29 Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hentschel weist darauf hin, dass im Stadtentwicklungsausschuss darum gebeten wurde zu überprüfen, ob die Vorgabe “barrierefreie Busse“ mit in das  Vergabeverzeichnis aufgenommen werden kann.

 

Herr Grothe entgegnet, dass die Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan explizit geregelt wird und diese Vorlage auf Grundlage dieses Plans erfolgt, daher ist eine weitere  Aufnahme in der Vergabe nicht erforderlich.

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Hagen beabsichtigt, die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 gemäß. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/07 direkt an die Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) zu vergeben.
  2. Die Verwaltung der Stadt Hagen wird beauftragt, in Abstimmung mit der BVR die erforderlichen Maßnahmen für die Durchführung der Direktvergabe umzusetzen und einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auszuarbeiten.
  3. Die Verwaltung der Stadt Hagen wird des Weiteren beauftragt, bis zum 30.09.2015 die Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu veröffentlichen.
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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen