Beschlussvorlage - 0634/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Vorlage zur Anbindung der Eugen- Richter- Straße an die Südumgehung Haspe wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Ausbau gem. Vorlage und ausgehängten Plänen wird so beschlossen.

 

3.      Voraussichtlicher Baubeginn (abhängig vom Bewilligungsbescheid) ist April 2006, Fertigstellung entsprechend ca. September 2007.

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Sachverhalt

Der Straßenausbau der verlegten Eugen- Richter- Straße basiert auf dem Bebauungsplan Nr. 2/89 (451), 4. Änderung “Gewerbegebiet Eugen- Richter- Straße/ Rehstraße”.

 

Zur Ausbaumaßnahme gehört die Verlegung der Eugen- Richter- Straße als Zuschußmaßnahme gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sowie der Rückbau der bestehenden Eugen- Richter- Straße und die Erstellung der Anliegerstraße zu den nördlichen Gewerbegrundstücken.

 

Zeitgleich mit dieser Vorlage durchläuft der entsprechende, o.g. Bebauungsplan die politischen Gremien.

 

Die Vorlage des Fachbereiches Planen und Bauen beschreibt den technischen Ausbau der Straßen einschl. einer Finanzierungserläuterung und der baulichen Durchführung der Maßnahmen. Mit dieser Vorlage wird der eigentliche Baubeschluss gefasst.

 
1. Vorbemerkungen

 

In den Jahren 1995 bis 1998 wurde der 3. Bauabschnitt der Südumgehung Haspe (Konrad- Adenauer- Ring) im sog. Gewerbepark Kückelhausen fertiggestellt. Hierzu gehörte auch die Anlage der Einmündung der verlegten Eugen- Richter- Straße, die zunächst nur als Erschließungsstich für die Gewerbegrundstücke fungierte, da eine Zuschußfähigkeit seinerzeit nur für die Fortsetzung der Südumgehung bis zur B7 gesehen wurde.

 

Mittlerweile wurde die Anbindung der Eugen- Richter- Straße an die Südumgehung seitens der Stadt Hagen so umgeplant, dass die Herstellungskosten stark verringert werden konnten. Auf dieser Basis ist auch ein Zuschuß nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) möglich. Ein entsprechender Antrag liegt dem Land vor, die Zuschußbewilligung wird für den Herbst 2005 erwartet.

 

Die Umplanung der Maßnahme zieht auch eine entsprechende Bebauungsplanänderung nach sich. Diese Änderung ist mittlerweile erfolgt- der B-Plan  wird in den gleichen politischen Gremien wie diese Ausbauvorlage beraten und beschlossen.

 

 

 

2. Darstellung der Ausbauplanung

 

Der Kernpunkt der Neuplanung ist die Anbindung der Eugen- Richter- Straße mit möglichst geringem baulichen und damit finanziellen Aufwand. Daher wird die ehemals schleifende Einbindung der Straße unter Fortfall der Stützwand mit immensen Bodenbewegungen aufgegeben. Die Anbindung erfolgt nun über einen “direkten Radius” mit einer noch vertretbaren Längsneigung “auf kurzem Wege”.

Die neu zu errichtende Anbindung hat eine Länge von ca. 150 m bei einer Breite von 7,00m, die sich aus zwei Fahrspuren a 3,50m zusammensetzt. Eine Steigung von 6% wird an keiner Stelle überschritten. Vom Knotenpunkt SU- Haspe wird der westliche Gehweg als kombinierter Geh-/ Radweg mit einer Breite von 3,00m ausgebildet und im weiteren Verlauf der L702 südlich bis zur Rehstraße weitergeführt. Außerdem erhält der Geh-/ Radweg einen Anschluss an den rückgebauten Teil der Eugen- Richter- Straße südlich von “BMW Jost”. Die Fahrbahn wird in Asphalt-, der kombinierte Geh-/ Radweg in Pflasterbauweise hergestellt. Für die Zuschußmaßnahme ist es erforderlich, die jetzige, provisorische Baustraße zu den Firmen “Hinnerwisch”, “HAWIT” und dem Kompetenzzentrum der Kreishandwerkerschaft zurück zu bauen. Der Knotenpunkt SU- Haspe bleibt unangetastet. Die bestehende Bushaltestelle wird ohne zusätzlichen Aufwand durch eine seperate Busspur an den Verkehr aus Richtung Stadtmitte angeschlossen. Aufgrund der Sichtverhältnisse ist es erforderlich, im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße eine Tempolimit von 40 km/h einzurichten.

Die Straßenentwässerung schließt an den vorhandenen Kanal in der heutigen Baustraße an. Entlang der Eugen- Richter- Straße wird das anfallende Hangwasser über eine Mulde in ein Auffangtrichter ca. in Höhe Rehstraße geführt und von dort in den bestehenden Kanal Richtung  “SIHK”/ B7 abgeleitet.

 

Die vorh. Eugen- Richter- Straße wird zwischen der neuen Anbindung und “BMW Jost” auf einer Länge von ca. 75m komplett zurück gebaut. Von “Jost” bis zur Hördenstraße erhält sie einen neuen Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 6,00m und südlich angrenzenden Parkständen. Im Bereich von vorhandenen Treppenanlagen schließt sich zudem noch ein 1,50m breiter Gehwegstreifen an. Den nördlichen Abschluss bildet ein Schrammbord, das je nach Örtlichkeit zwischen einer Breite von 0,55m und 0,75m variiert und die Beleuchtungsanlage aufnimmt. Die gesamte Verkehrsfläche wird im Mischprinzip, höhengleich, in gepflasterter Form hergestellt. Insgesamt können so 52 Senkrecht- und 8 Längsparkstände angeboten werden, die durch Baumbeete aufgelockert werden. Das östliche Ende wird durch eine Wendeplatte mit einem Radius von 7,25m gebildet. Die Verkehrsfläche wird einheitlich grau gepflastert, während für die Parkstände eine anthrazit- farbige Pflasterung vorgesehen ist. Die Parkflächen werden zudem mit jeweils einem hellen Stein eingefasst, der diese Flächen auch bei späterer Verblassung des dunklen Farbtones erkennen lässt.

Die Straßenentwässerung, die heute völlig fehlt,  wird neu erstellt und an die vorhandenen Kanäle in der Hörden- bzw. verlegten Eugen- Richter- Straße angeschlossen.

 

Für die Firmen “Hinnerwisch”, “HAWIT” und das Kompetenzzentrum ist eine separate Zuwegung inkl. Wendehammer erforderlich. Die Anliegergrundstücke werden dort mittels Gehwegüberfahrten angeschlossen, die für Schwerverkehr ausgebildet werden. Diese Erschließungsstraße, an deren Ende sich ein 2,50m breiter Gehweg anschließt, der bis zum städtischen Spielplatz Ecke Rehstraße/ Eugen- Richter- Straße reicht, weist eine ungefähre Länge von 150m auf, bei einer durchschnittlichen Breite von 6,50m. Auf der südlichen Seite werden 15 senkrechte und auf der nördlichen Seite 6 parallele Parkstände und ein Gehweg mit einer Breite von 1,65m angelegt. Dieser Gehweg schließt an den bereits vorhandenen Gehweg am Konrad- Adenauer- Ring an. Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdecke, während die Gehwege gepflastert ausgebaut werden.

Die vorhandene Stützwand entlang der Eugen- Richter- Straße bleibt bei der vorliegenden Planung jetzt durch die Baumaßnahmen unangetastet, soll im Zuge der Arbeiten allerdings optisch aufgewertet (“entmoost...) werden.

Diese Planung ist mit den Anliegern abgestimmt, der erforderliche Grunderwerb ist auch bereits getätigt.

 

 

 

3. Kosten und finanzielle Auswirkungen

 

 

Die Maßnahme “Eugen-Richter-Straße – L 702 – Anbindung an die Südumgehung” ist im mittelfristigen Straßenbauprogramm des Landes für das Beginnjahr 2005 eingeplant. Die Bewilligung der Zuschüsse ist bisher, aufgrund der Haushaltssperre des Landeshaushalts noch nicht erfolgt, wurde jedoch seitens der Bewilligungsbehörde für den Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt.

 

Die Gesamtkosten betragen 1.570.000,00 €. Hiervon sind 897.200 ,00 € zuwendungsfähig

Aufgrund der vorliegenden Einplanungsnachricht der Bezirksregierung Arnsberg wird die Maßnahme mit einem Fördersatz in Höhe von 80%, das entspricht 717.800,00 €, bezuschusst.

Der Eigenanteil beträgt somit 852.200,00 €.

 

Die Maßnahme ist ab dem Jahr 2005 mit entsprechenden Jahresraten in den städtischen Haushalt bzw. das Investitionsprogramm eingestellt worden.

 

 

 

 

4. Zeitplan und Bauausführung

 

Nach erfolgtem Baubeschluss wird die Ausschreibung erstellt. Die Veröffentlichung der Ausschreibung, mit der die Stadt Hagen die ersten Rechtsbindungen eingeht, ist vom Eintreffen des Bewilligungsbescheides abhängig. Die bisherige Planung sieht dafür den Oktober vor, so dass noch in diesem Jahr die Vergabe der Bauleistungen erfolgen könnte. Der faktische Baubeginn wäre entsprechend im Frühjahr 2006.

 

Es wird mit einer Bauzeit von insgesamt 15 Monaten gerechnet. Hierbei entfallen ca. 7  Monate auf die Herstellung der Anbindung selbst. Die Bauarbeiten für die abgebundene Eugen- Richter- Straße und der Erschließungsstraße der Gewerbegrundstücke haben nur sehr geringe Auswirkungen für den fließenden Verkehr.

Die Angaben berücksichtigen nur kleine Zeitansätze für die Versorgungsträger, da diese nach heutigen Erkenntnissen keine größeren Umlegungsarbeiten ausführen müssen.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2005 ff

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

x

 Einnahmen

717.800

 EUR

x

 Sachkosten

1570.000

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

660036118000

     

477.800

240.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

66009501800x

270.000

1.000.000

300.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

270.000

522.200

60.000

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

x

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

x

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

x

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

x

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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31.08.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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06.09.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Vorlage zur Anbindung der Eugen- Richter- Straße an die Südumgehung Haspe wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Ausbau gem. Vorlage und ausgehängten Plänen wird so beschlossen.

 

3.      Voraussichtlicher Baubeginn (abhängig vom Bewilligungsbescheid) ist April 2006, Fertigstellung entsprechend ca. September 2007.

 

4.      Die Prioritätenliste der Gesamtmaßnahmen der Stadt Hagen ist dahingehend zu ändern, dass die Anbindung der Südumgehung Haspe an die Rehstraße/B7 im Zusammenhang mit den Brückenarbeiten zeitnah umgesetzt werden kann.

 

5.      In der Übergangsphase zwischen Fertigstellung der Anbindung Eugen-Richter-Straße an die Südumgehung Haspe und der Anbindung Südumgehung Haspe an die Rehstr./ B7, ist die Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV zu beschränken.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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13.09.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die Vorlage zur Anbindung der Eugen- Richter- Straße an die Südumgehung Haspe wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Ausbau gem. Vorlage und ausgehängten Plänen wird so beschlossen.

 

3.      Voraussichtlicher Baubeginn (abhängig vom Bewilligungsbescheid) ist April 2006, Fertigstellung entsprechend ca. September 2007.

 

4.      Die Prioritätenliste der Gesamtmaßnahmen der Stadt Hagen ist dahingehend zu ändern, dass die Anbindung der Südumgehung Haspe an die Rehstraße/B 7 im Zusammenhang mit den Brückenarbeiten zeitnah umgesetzt werden kann.

 

5.      In der Übergangsphase zwischen Fertigstellung der Anbindung Eugen-Richter-Straße an die Südumgehung Haspe und der Anbindung Südumgehung Haspe an die Rehstraße/B 7, ist die Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV zu beschränken.

 

6.      Der Bezirksvertretung Haspe wird empfohlen, den Rückbau der Eugen-Richter-Straße nicht vorzunehmen und die vorgesehenen Stellplätze durch Markierungen zu fassen.  Die eingesparten Mittel könnten für einen neuen Gehweg entlang der Eugen-Richter-Straße/Buscheystraße verwandt werden  

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen