13.09.2005 - 10 Straßenausbau "Anbindung der Eugen- Richter- St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck
verweist auf die ergänzende Beschlussempfehlung der BV Mitte.
Herr Hegerding
berichtet, dass am 01.10.2005 der Eröffnungstermin zum Durchstich der
Südumgehung Haspe erfolgen solle. Der letzte Abschnitt zwischen Rehstraße und
Wehringhauser Straße soll mit der erforderlichen aufweitung der DB-Unterführung
ab Ende 2006 in Angriff genommen werden. Er bitte darum, die
Beschlussempfehlung der BV Mitte mit zu tragen, um auch den Vorgaben des
Zuschussgebers Rechnung zu tragen.
An der
nachfolgenden Diskussion beteiligen sich Frau Suda sowie die Herren Marscheider,
Schenten, Oberste-Berghaus, Dr. Ramrath, Meier, Grzeschista und Romberg.
Es geht
insbesondere um eine reduzierte Ausstattung des Ausbaues, Verwendung der
hierdurch eingesparten Mittel für einen neuen Fußweg entlang der
Eugen-Richter-Straße/Buscheystraße und die nach Zuschussrichtlinien erforderliche
Länge der Rampe der Fußgängerbrücke an der Hördenstraße.
Nach dieser
Diskussion macht Herr Asbeck den nachfolgenden Beschlussvorschlag
einschließlich der Empfehlung der BV Mitte, der auf große Zustimmung
stößt.
Beschluss:
1.
Die Vorlage
zur Anbindung der Eugen- Richter- Straße an die Südumgehung Haspe wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Der Ausbau
gem. Vorlage und ausgehängten Plänen wird so beschlossen.
3.
Voraussichtlicher
Baubeginn (abhängig vom Bewilligungsbescheid) ist April 2006, Fertigstellung
entsprechend ca. September 2007.
4.
Die
Prioritätenliste der Gesamtmaßnahmen der Stadt Hagen ist dahingehend zu ändern,
dass die Anbindung der Südumgehung Haspe an die Rehstraße/B 7 im Zusammenhang
mit den Brückenarbeiten zeitnah umgesetzt werden kann.
5.
In der
Übergangsphase zwischen Fertigstellung der Anbindung Eugen-Richter-Straße an
die Südumgehung Haspe und der Anbindung Südumgehung Haspe an die Rehstraße/B 7,
ist die Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV zu
beschränken.
6.
Der
Bezirksvertretung Haspe wird empfohlen, den Rückbau der Eugen-Richter-Straße
nicht vorzunehmen und die vorgesehenen Stellplätze durch Markierungen zu
fassen. Die eingesparten Mittel könnten
für einen neuen Gehweg entlang der Eugen-Richter-Straße/Buscheystraße verwandt
werden
