Beschlussvorlage - 0250/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der  Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 1/14 (655) –Gewerbegebiet Böhfeld-  in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennr.: 0250/2014 ist.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.2.14 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/14 (655) – Gewerbegebiet Böhfeld – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte 21.3.14.

 

Begründung: (siehe Vorlagennummer 0071/2014), zusammengefasst:

 

Im Bebauungsplanverfahren soll das Nebeneinander von landwirtschaftlicher Nutzung und geplantem Gewerbe geregelt werden.

 

Zur Sicherung und Gewährleistung der Umsetzung der Planungsziele ist es erforderlich, eine Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB für das gesamte Plangebiet zu erlassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Tech.Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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13.05.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen