07.05.2014 - 9.3 Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 07.05.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend merkt Herr Kohaupt an, dass die BV-Nord grundsätzlich gegen die Ansiedlung eines Gewerbegebietes am Böhfeld sei und man beabsichtige die beiden Vorlagen: „ Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung (0250/2014 und Teiländerung zum Flächennutzungsplan (0396/2014) abzulehnen. Bei der interfraktionellen Runde sei daher die Frage aufgekommen, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten und ob eine Ablehnung möglich sei. Das Antwortschreiben des Rechtsamtes ist als
Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.
Herr Gerbersmann erwidert, dass es grundsätzlich möglich sei, beide Vorlagen abzulehnen. Der vom Rat der Stadt bereits zugestimmte Bebauungsplan sei städtebaulich für die Zukunft sehr wichtig. Um später alle Möglichkeiten zu haben, sei es wichtig, dass den beiden Vorlagen zugestimmt werde.
Herr Winkler fügt hinzu, dass es sich hier um eine Sicherung der Bauleitplanung handle.
Aus Sicht von Herrn Löher habe der Landwirt zu entscheiden, ob er sein Land veräußern möchte oder nicht. Somit obliege die Entscheidung dem Eigentümer und nicht der Stadt.
Herr Dehm schließt sich den Äußerungen von Herrn Gerbersmann an und regt an, dass die Bezirksvertretung keinen Beschluss fassen müsse aber für das Protokoll die Sichtweise der Bezirksvertretung gegeben werden könne.
An der weiteren angeregten Diskussion beteiligen sich die Herren Panzer, Dehm,
Hennemann, Mosch und Kohaupt.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 1/14 (655) –Gewerbegebiet Böhfeld- in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennr.: 0250/2014 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
151,2 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
154 kB
|
