Beschlussvorlage - 0240/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauantrag: Erweiterung des Mitarbeiterparkplatzes des angrenzenden Industriebetriebes auf dem Grundstück im Weinhof 36 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Erweiterung des Mitarbeiterparkplatzes des angrenzenden Industriebetriebes auf dem Grundstück Im Weinhof 36

Gemarkung Hohenlimburg, Flur 10, Flurstück 145.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 4/63/BG/0042/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 20.2.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche (Überschwemmungsgebiet)  dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. GE (weil zum angrenzenden Industriebetrieb gehörig) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

  • Geplant sind  ca. weitere 122 Mitarbeiterparkplätze.
  • Die landschaftsrechtliche Befreiung zum Bauvorhaben datiert vom 19.11.13.
  • Die  wasserrechtliche Genehmigung zum Bauvorhaben wurde von der Bezirksregierung Arnsberg auch  bereits erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.04.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen