Beschlussvorlage - 0613/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Hugo-Schläper-StiftungVerwendung des Stiftungsvermögens und Auflösung der Stiftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Edith Holz
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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31.08.2005
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.09.2005
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.09.2005
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Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt beschließt,
die
angesparten Stiftungsmittel der Hugo-Schläper-Stiftung - im Sinne des am
30.05.1968 durch den Rat der Stadt modifizierten Stiftungszwecks - für die
Herrichtung einer stationären Jugendhilfeeinrichtung im Stadtteil Hohenlimburg,
Obernahmer Straße, zu verwenden ,
die
Hugo-Schläper-Stiftung nach der Verwendung aller Stiftungsgelder aufzulösen und
das Engagement des Stifters in
angemessener Weise zu würdigen.
Sachverhalt
Die angesparten
Stiftungsmittel der Hugo-Schläper-Stiftung (Stand am 31.12.2004 = 119.566,81
Euro) sollen im Sinne des Stiftungszweckes für die geplante Herrichtung einer
stationären Jugendhilfeeinrichtung im Stadtteil Hohenlimburg, Obernahmer
Straße, verwendet werden.
Mit der Verwendung sämtlicher
Stiftungsgelder soll die Stiftung sodann aufgelöst werden.
Das Engagement des Stifters
soll in angemessener Weise gewürdigt werden.
Die Stiftung wurde durch
Ratsbeschluss vom 20.07.1967 errichtet.
Der Stifter Hugo Schläper
hat in seinem Testament (Anlagen 1 und 2) verfügt, dass
aus den der Stiftung überlassenen Mitteln folgende Zwecke zu erfüllen sind:
§
Lebenslange
Renten an zwei Personen.
§ Jährliche Verwendung von jeweils 500 DM für Omnibusfahrten für Bewohner des städtischen Altenheims und des städt. Waisenhauses (durch Rechtsgutachten festgestellt, dass mit Blick auf die Preisentwicklung auch ein höherer Betrag als 500 DM verwendet werden darf).
§ Ansparen aus den verbleibenden Zinsen für eine Kapitalbindung zum Zwecke des Baus eines würdigen Heims für Waisenkinder und alte Leute.
Aufgrund der geringen Erträge wurde der Stiftungszweck durch Ratsbeschluss (Drucksachennummer 66/68) am 30.5.1968 modifiziert. Der Ratsbeschluss hat laut der Beschlussausfertigung (Anlage 3) folgenden Wortlaut:
“Der
Rat der Stadt beschließt,
a)
die aus dem
Nachlass des am 16.5.1967 verstorbenen Konditormeisters Hugo Schläper
errichtete Stiftung zur Durchführung von Ausflugsfahrten für Altersheimbewohner
und Waisenkinder aus städtischen Heimen sowie für die bauliche oder
einrichtungsmäßige Ausgestaltung entsprechender Heime – Hugo-Schläper-Stiftung
zu benennen”.
b)
“Soweit der vom
Stifter vorgesehene Stiftungszweck zur Schaffung eines würdigen Heimes für alte
Leute und Waisenkinder entsprechend dem vorhandenen Nachlassvermögen in
angemessener Zeit in dem beabsichtigten Umfang nicht zu verwirklichen ist,
sollen die aus der Stiftung verfügbaren Mittel anderen geeigneten und würdigen
Zwecken im Rahmen entsprechender Neubauten oder Gebäudeausstattungen zugeführt
werden”.
Der Zinsertrag wurde in den
letzten Jahren für Omnibusfahrten im Sinne des Stiftungszwecks verwendet.
Die lebenslangen Renten werden nach dem Ableben der berechtigten Personen nicht mehr ausgezahlt.
Im Haushaltsjahr 2004
standen den zweckgebundenen Ausgaben von 357,90 Euro Zinserträge von insgesamt
2.444,10 Euro gegenüber.
Die Stiftungsmittel betrugen
am 31.12.2004 insgesamt 119.566,81
Euro.
Das Rechnungsprüfungsamt
hat 2004 die Verwaltung von Stiftungen für die Jahre 2000 bis 2002 geprüft und
die Ergebnisse und Empfehlungen in seinem Prüfbericht festgehalten.
Im Bericht (Seite 12) wurde vom Rechnungsprüfungsamt angeregt, die Verwendung der Stiftungsmittel für “geeignete und würdige Zwecke im Rahmen entsprechender Neubauten oder Gebäudeausstattungen” zu prüfen. Allerdings sollte es sich um Verwendungen handeln, die soweit “abgeschlossen” (im Sinne von in sich abgrenzbar) sind, dass die Mittelherkunft einwandfrei zugeordnet und dokumentiert (Plakette/Schild o.ä.) werden kann. Sollte eine solche Verwendung möglich sein, würde dies zur Aufhebung der Stiftung führen.
Über Umwandlung eines Stiftungszwecks, die Zusammenlegung und die Aufhebung von Stiftungen einschließlich des Verbleibs des Stiftungsvermögens entscheidet nach § 41 Absatz 1, Buchstabe n) Gemeindeordnung NRW der Rat der Stadt.
Eine dem Stiftungszweck entsprechende Verwendung wurde vom Werkhof Hohenlimburg e.V. gemeinsam mit dem Betrieb für soziale Einrichtungen Hagen (Holding) GmbH & Co.KG unter Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend und Soziales erarbeitet (Anlage 5).
Der Aufsichtsrat des BSH hat in seiner Sitzung beschlossen, dass der Werkhof Hohenlimburg e.V. für den BSH das ehemalige Gebäude der Krupp Betriebskrankenkasse in der Obernahmer Straße zu einer stationären Jugendhilfeeinrichtung herrichten soll. Die Um- und Ausbaukosten belaufen sich nach den Berechnungen des vom Werkhof Hohenlimburg e.V. beauftragten Architekten auf rd. 700 TEUR.
Der Werkhof Hohenlimburg e.V. beantragte mit Schreiben vom 12.07.2005 (Anlage 4), die Verwendung der Stiftungsgelder für diese Maßnahme.
Aus Sicht der Verwaltung
entspricht die geplante Einrichtung der Intention des Stifters unter Beachtung
des modifizierten Stiftungszwecks.
Die Stiftungsgelder sind ertragsoptimiert als Festgeld angelegt und jederzeit verfügbar.
Die Auflösung der Hugo-Schläper-Stiftung ist möglich, wenn die Stiftungsgelder restlos verwendet worden sind. Aus Sicht der Verwaltung ist die formelle Auflösung jedoch nicht vor Anfang 2007 möglich, da aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht damit gerechnet werden darf, dass die gesamten Stiftungsgelder noch in 2005 abgerufen und verwendet werden (Auszahlungsanpassung an Baufortschritt). Somit sind auch für das Jahr 2006 noch Erträge (Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag/ Nichtveranlagung) zu erwarten, die erst Ende 2006 gutgeschrieben werden und entsprechend des Stiftungszweckes verwendet werden müssen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,4 kB
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2
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99,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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305,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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105 kB
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5
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(wie Dokument)
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351,6 kB
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15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt
beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses,
die angesparten
Stiftungsmittel der Hugo-Schläper-Stiftung - im Sinne des am 30.05.1968 durch
den Rat der Stadt modifizierten Stiftungszwecks - für die Herrichtung einer
stationären Jugendhilfeeinrichtung im Stadtteil Hohenlimburg, Obernahmer
Straße, zu verwenden ,
die Hugo-Schläper-Stiftung
nach der Verwendung aller Stiftungsgelder aufzulösen und
das Engagement des Stifters in
angemessener Weise zu würdigen.