Beschlussvorlage - 0180/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Anlage 1) und die dazugehörige Gebührenordnung (Anlage 2) mit Wirkung zum 01.04.2014.

Die Gebührenkalkulation 2014 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadt Hagen ist Träger des Rettungsdienstes. Im Rahmen dieser Pflichtaufgabe erhebt die Stadt Hagen Benutzungsgebühren auf Grundlage der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes.

Aufgrund des Umfangs der Änderungsbedarfe war eine Anpassung der bestehenden Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes nicht praktikabel, so dass eine Neufassung erfolgt.

 

Mit der Neufassung der Satzung erfolgt ebenfalls die Gebührenfestsetzung für das Jahr 2014.

Auf Basis der durchgeführten Kalkulation werden durch die Bereitstellung und die Nutzung des Rettungsdienstes im Jahr 2014 Kosten i.H.v. ca. 6.360.000 € erwartet.

Die Nachberechnung des Gebührenhaushalts der Jahre 2010 bis 2012 ergab eine ausgleichsfähige Unterdeckung i.H.v. rund 820.000 €. Diese Unterdeckung soll innerhalb von zwei Jahren ausgeglichen werden und wird mit einem Anteil in Höhe von 690.000 €  zu den kalkulierten Kosten addiert.

Folglich ergibt sich 2014 ein Gesamtgebührenbedarf i.H.v. rund. 7.050.000 €.

 

 

Begründung

 

I. Neufassung der Gebührensatzung

Die Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes stammt aus dem Jahre 1980 und wurde letztmalig im Jahre 2003 geändert.

 

Aufgrund des Umfangs der Änderungsbedarfe ist eine Anpassung der bestehenden Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes nicht praktikabel, so dass eine Neufassung vorgelegt wird.

Mit ihr erfolgt eine Anpassung an die gängige Gebührenrechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen, Vereinfachungen aber auch Konkretisierungen vorgenommen.

Der Satzungstext ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

 

II. Gebührenkalkulation 2014, Gebührennachberechnung 2010 – 2013

 

Vorbemerkungen:

Das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sieht regelmäßige Gebührennachberechnungen (Abrechnung vergangener Gebührenjahre) und Gebührenkalkulationen (Planung zukünftiger Gebührenjahre) vor.

Die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften sind gem. § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen.

 

 

 

Für die Gebührenbedarfsermittlung des Jahres 2014 wurden die nach KAG NRW berücksichtigungsfähigen Jahresergebnisse der Gebührenhaushalte mit folgendem Ergebnis festgestellt:

 

2010                             rund 560.000 € Unterdeckung

2011                            rund 560.000 € Unterdeckung

2012                            rund 300.000 € Überdeckung.

 

Unter Berücksichtigung der „Verjährungsfristen“ nach KAG NRW wurde die Unterdeckung des Jahres 2010 in voller Höhe (560.000 €) und die Nettounterdeckung der Jahre 2011/2012 (260.000 €) zur Hälfte (130.000 €) einbezogen (insgesamt 690.000 €).

Die restliche Unterdeckung aus den Jahren 2011/2012 wird nach Absprache mit den Krankenkassenverbänden in der Gebührenkalkulation für 2015 vorgetragen. Außerdem steht nach Feststellung des Jahresergebnisses noch eine Nachberechnung des Gebührenhaushalts 2013 aus. Die Über- oder Unterdeckung soll ebenfalls in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt werden.

 

 

Gebührenbedarf 2014:

 

Nach der Gebührenkalkulation werden für das Jahr 2014 gebührenrechtlich ansatzfähige Kosten in Höhe von ca. 6.360.000 € erwartet.

Unter Berücksichtigung der anteiligen Kostenunterdeckung aus den Vorjahren in Höhe von 690.000 € ergibt sich ein Gebührenbedarf in Höhe  von 7.050.000 €.

 

 

Übersicht Gebührenbedarf 2014

erwartete Kosten 2014

6.360.000

Anteil Kostenunterdeckung aus Vorjahren

690.000 €

voraussichtlicher Gebührenbedarf 2014

7.050.000

 

Die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften wurden ordnungsgemäß nach § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW entsprechend beteiligt.

 

Die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften haben der Gebührenbedarfsberechnung vollumfänglich zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III.  Gebührentarife 2014

 

Die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes sind in den letzten Jahren teilweise deutlich angestiegen. Auf Basis dieser Entwicklung werden für das Jahr 2014 insgesamt 34.300 Einsätze erwartet.

 

In der Tarifstruktur ergeben sich folgende Änderungen:

 

  • Missbräuchliche Alarmierung:

Im Falle der missbräuchlichen Alarmierung des Rettungsdienstes wird eine Verwaltungsgebühr in Abhängigkeit des herbeigeführten Aufwands vom Verursacher erhoben. Diese Anpassung ist erforderlich, da das OVG NRW festgelegt hat, dass im Falle der missbräuchlichen Alarmierung keine Benutzung vorliegt und in Folge dessen keine Benutzungsgebühren erhoben werden können.

  • Vereinfachung der Tarifstruktur:

Die Gebührenordnung sah bisher in Abhängigkeit des Zeitpunktes der Inanspruchnahme unterschiedliche Tarife vor. Es wurde differenziert zwischen Leistungen in der Zeit von montags bis freitags zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr (Tarifklasse I) und den sonstigen Zeiten (Tarifklasse II) vor.

Zukünftig gilt je Rettungsmittel ein Einheitstarif.

  • Differenzierung der eingesetzten Rettungsmittel:

Im sog. Rendezvous-System (gleichzeitiger Einsatz von Notarzt- und Rettungswagen) erfolgte bisher eine einheitliche Abrechnung der eingesetzten Rettungsmittel. Durch eine differenziertere Kostenrechnung erfolgt zukünftig eine differenzierte Gebührenabrechnung für jedes eingesetzte Rettungsmittel.

  • Anpassung der Pauschale für Kilometerleistungen außerhalb des Stadtgebietes zur Kompensation der Teuerungsrate

 

 

Aus dem kalkulierten Gebührenbedarf ergeben sich unter Beachtung der prognostizierten Einsatzzahlen die nachfolgend aufgeführten Tarife:

 

 

Übersicht Tarife alt – neu in €

Tarif alt

 

Rettungsmittel

Tarif I

Tarif II

Tarif neu

Rettungstransportwagen (RTW)

164

246

188

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

328

492

376

Krankentransportwagen (KTW)

82

123

94

Auswärtskilometer

2,30

2,50

 

Die Gebührensätze der Tarifklasse I steigen um 14,6 %; die der Tarifklasse II sinken um 23,6 %; der Kilometersatz steigt um 8,7 %.

 

 

Die neuen Tarife repräsentieren nach Auffassung der Verwaltung eine maßvolle Erhöhung, da sie –begünstigt durch die gestiegenen Einsatzzahlen– noch unter dem errechneten Inflationsausgleich der Jahre 2005 bis 2014 liegen.

 

 

Auch ein Vergleich mit 14 anderen Kommunen in NRW zeigt, dass der Rettungsdienst in Hagen wirtschaftlich betrieben wird.

 

 

 

 

Hagen

neuer Tarif

Umland

niedrigster Tarif

Umland

höchster Tarif

Umland

Mittelwert

RTW

188 €

213 €

476 €

344,50 €

NEF

376 €

270 €

489 €

379,50 €

KTW

94 €

93 €

168 €

130,50 €

 

 

 

 

 

Die Verwaltung bittet daher um Beschluss der beigefügten Gebührenordnung (Anlage 2) und um Kenntnisnahme der Gebührenkalkulation 2014 (Anlage 3).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

-          7.050.000

Aufwand (+)

 

+     6.360.000

Eigenanteil

 

-             690.000

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Thomss Huyeng, Beigeordneter

Oberbürgermeister

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2014 - Haupt- und Finanzausschuss

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27.03.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen