13.03.2014 - 6.2 Neufassung der Rettungsdienstgebührensatzung un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 13.03.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
Wortprotokoll
Herr Dr. Ramrath begrüßt den Beschlussvorschlag sowie den dargestellten Maßnahmenkatalog, um die seit vielen Jahren offensichtliche bestehende Unterdeckung in dem Gebührenhaushalt Rettungsdienst abzubauen. Es sei richtig, eine neue Gebührenordnung aufzustellen und der aktuellen Rechtsprechung und den Rahmenbedingungen anzupassen. Kritisch anzumerken sei, dass es so lange gedauert hat, bis man zu einer Neuordnung Rettungsdienst und Gebührenordnung komme. Die letzte Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist 2003 erfolgt.
Herr Dr. Ramrath fragt, ob dies in vergleichbaren Kommunen auch der Standard sei oder ob es dort in kürzeren Zeiträumen entsprechende Anpassungen gegeben hat, um den veränderten Bedingungen auch Rechnung zu tragen. In den Jahren 2010 – 2012 haben erhebliche Unterdeckungen über eine halbe Mio. € in dem Bereich stattgefunden. Offensichtlich sei erst durch die Einstellung in den Haushaltssicherungsplan 2012 als Konsolidierungsmaßnahme hier ein Druck entstanden, etwas zu verändern. In den vorhergehenden Jahren seien leichtfertig Millionen verspielt worden.
Herr Dr. Ramrath fragt, ob dies mit einer mangelnden Qualität in der Amtsführung zu begründen sei und wie das zu bewerten ist. Er möchte wissen, ob es landesweit bezüglich der Gebührenbedarfsplanung entsprechende Erfahrungswerte oder Erlasse der Bezirksregierung oder der Landesregierung gibt, in welchen Abständen diese anzupassen sind.
Herr Krippner fragt, ob der Jahresabschluss einer Kommune zugrunde gelegt werden müsse, wenn Gebühren neu berechnet werden und die Krankenkassen mit einbezogen werden. Für die Jahre 2010 – 2012 haben die Jahresabschlüsse nicht vorgelegen.
Herr Hentschel macht deutlich, dass man verpflichtet sei, kostendeckend zu arbeiten. Entsprechende Anpassungen müssen regelmäßig erfolgen.
Herr Jäger erklärt, dass der Rettungsdienstbedarfsplan die wichtigste Grundlage für eine neue Gebührenordnung/-satzung darstellt. Der Rettungsdienstbedarfsplan konnte aus nachvollziehbaren Gründen noch nicht fortgeschrieben werden. Dies wurde mit den Krankenkassenverbänden abgesprochen und dem zuständigen Dezernat der Bezirksregierung per E-Mail mitgeteilt.. Bauliche Veränderungen im Bereich der Feuer- und Rettungswachen haben stattgefunden, manche Feuerwachen wurden sogar geschlossen. Einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan aufzustellen, der Grundlage für eine neue Gebührenordnung ist, war aus diesen Gründen nicht ohne weiteres möglich. Das Rettungsgesetz bildet die Grundlage für den Rettungsdienstbedarfsplan und sollte Anfang 2012 neu herausgegeben werden. Hierbei haben sich Verzögerungen ergeben. Mitte des Jahres 2013 wurden Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden mit dem Ergebnis geführt, dass eine neue Gebührensatzung 2014 auf der Grundlage des alten Rettungsdienstbedarfsplanes erstellt wird. Ab 2010 werden alle entstandenen Kosten in die Gebührenordnung mit einfließen.
Herr Hentschel möchte wissen, ob es Möglichkeiten gebe, für die vergangenen Jahre nachträglich Geld einzufordern.
Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass dies nur für den Zeitraum von 2010 – 2012 möglich ist. Es gibt einen 3 Jahres-Zeitraum, in dem Über- und Unterdeckungen aus Gebührenhaushalten vorgetragen werden können.
Herr Riechel fragt, ob dies ein Hagener Sonderweg sei oder in anderen Kommunen auch so gehandhabt werde. Eine Unterdeckung rückgerechnet bis 2003 könnte man mit einem Durchschnittswert in Höhe von ca. 2 Mio. € beziffern.
Herr Dr. Geiersbach fragt, warum die Anfahrtskilometer zum Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke und zum Marienhospital Iserlohn ausgenommen werden?
Herr Jäger antwortet hierauf, dass z. B. das Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke täglich angefahren wird und die Anfahrtskilometer in der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden.
Frau Nigbur-Martini fragt, warum die neuen Tarife unter dem Mittelwert aller Gemeinden, teilweise unter dem niedrigsten Tarif liegen.
Herr Jäger erklärt, dass die Gebührenordnung nicht mit anderen Städten zu vergleichen sei. Der Ennepe-Ruhr-Kreis habe z. B. aufgrund seiner Flächengröße, größeren Anfahrtsgebiete und größeren Anzahl von Fahrzeugen eine ganz andere Vorgabe. Viele Faktoren spielen hierbei eine Rolle. Hagen könne keine einheitliche Gebührenordnung, wie z. B. der Ennepe-Ruhr-Kreis, Dortmund oder Essen haben. Die Gebührenordnung muss ganz individuell auf das Stadtgebiet abgestimmt werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm ergänzt, dass bei den Gebühren nur die tatsächlichen Kosten verrechnet werden dürfen.
Herr Thielmann fragt Herrn Jäger, ob man zukünftig damit rechnen könne, dass die Gebührenkalkulationen regelmäßig erfolgen?
Herr Jäger antwortet hierauf, dass Mitte des Jahres 2014 mit der Aktualisierung des vorhandenen Rettungsdienstbedarfsplanes begonnen wird und damit eine Grundlage für die zukünftigen Gebührensatzungen besteht.
Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass Jahresabschlüsse keine Grundlage für eine Gebührenkalkulation sein müssen. Teilabschlüsse können für solche Bereiche gemacht werden, um Neuberechnungen anzustellen. Ob eine Über- oder Unterdeckung in den vergangenen Jahren entstanden ist, könne nicht aus den Haushaltszahlen entnommen werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm sagt zu, in zwei bis drei vergleichbaren Städten nachzufragen, wie dort mit den Gebührenanpassungen umgegangen wird.
Herr Strüwer
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
28,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
13,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
47,8 kB
|
