Beschlussvorlage - 0086/2014
Grunddaten
- Betreff:
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2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Langenkamp 1. Nachtrag mit Ausnahme des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) -Bahnhof Hohenlimburg/Bahnstraße-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.02.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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25.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.03.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Langenkamp 1. Nachtrag mit Ausnahme des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. //10 (622)
–Bahnhofs Hohenlimburg/Bahnstraße-.
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 9.6.2011 die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Langenkamp
1. Nachtrag mit Ausnahme des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) –Bahnhof Hohenlimburg/Bahnstraße- beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 22.6.2011ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre für den o.g. Geltungsbereich wurde vom Rat der Stadt am 16.5.2013 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 31.5.13.
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde nach § 17 (2) BauGB die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.
Ziel des Bebauungsplanänderungsverfahrens:
Änderung der Festsetzungen zur Neuregelung von Vergnügungsstätte, hier insbesondere von Spielhallen und Wettbüros.
Die Bearbeitung dauert z. Z. noch an.
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit nochmals um ein Jahr zu verlängern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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606,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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