Beschlussvorlage - 0086/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Langenkamp 1. Nachtrag mit Ausnahme des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. //10 (622)

–Bahnhofs Hohenlimburg/Bahnstraße-.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 9.6.2011 die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Langenkamp

1. Nachtrag mit Ausnahme des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) –Bahnhof Hohenlimburg/Bahnstraße- beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 22.6.2011ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre für den o.g. Geltungsbereich wurde vom Rat der Stadt am 16.5.2013 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 31.5.13.

 

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde nach § 17 (2) BauGB die  Frist bis zu einem weiteren Jahr  nochmals verlängern.

 

Ziel des Bebauungsplanänderungsverfahrens:

Änderung der Festsetzungen zur Neuregelung von Vergnügungsstätte, hier insbesondere von Spielhallen und Wettbüros.

 

Die Bearbeitung dauert z. Z. noch an.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit nochmals um ein Jahr zu verlängern.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez.

gez.

(Jörg Dehm)

Oberbürgermeister

(Thomas Grothe)

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.02.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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25.03.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.03.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen