Beschlussvorlage - 0068/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Investor „Vermarktungsgesellschaft Harkorten mbH & Co. KG“ wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

Realisierungszeitpunkt: 20.03.2014.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Westerbauer, Flur 11, Flurstück 390, ein Einfamilienhaus zu errichten. Da die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) – Wohnbebauung Haus Harkorten – eine solche Nutzung nicht zulassen, beantragte er die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die erforderliche Kompensation wird durch die HEG durchgeführt.

 

Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung daher vor, dem Vertragsabschluss in der Fassung des als Anlage beigefügten Vertragstextes zuzustimmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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20.03.2014 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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25.03.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.03.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen