Beschlussvorlage - 0180/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Rettungsdienstgebührensatzung und Gebührenkalkulation 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.03.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen ist Träger des Rettungsdienstes. Im Rahmen dieser Pflichtaufgabe erhebt die Stadt Hagen Benutzungsgebühren auf Grundlage der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes.
Aufgrund des Umfangs der Änderungsbedarfe war eine Anpassung der bestehenden Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes nicht praktikabel, so dass eine Neufassung erfolgt.
Mit der Neufassung der Satzung erfolgt ebenfalls die Gebührenfestsetzung für das Jahr 2014.
Auf Basis der durchgeführten Kalkulation werden durch die Bereitstellung und die Nutzung des Rettungsdienstes im Jahr 2014 Kosten i.H.v. ca. 6.360.000 € erwartet.
Die Nachberechnung des Gebührenhaushalts der Jahre 2010 bis 2012 ergab eine ausgleichsfähige Unterdeckung i.H.v. rund 820.000 €. Diese Unterdeckung soll innerhalb von zwei Jahren ausgeglichen werden und wird mit einem Anteil in Höhe von 690.000 € zu den kalkulierten Kosten addiert.
Folglich ergibt sich 2014 ein Gesamtgebührenbedarf i.H.v. rund. 7.050.000 €.
Begründung
I. Neufassung der Gebührensatzung
Die Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes stammt aus dem Jahre 1980 und wurde letztmalig im Jahre 2003 geändert.
Aufgrund des Umfangs der Änderungsbedarfe ist eine Anpassung der bestehenden Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes nicht praktikabel, so dass eine Neufassung vorgelegt wird.
Mit ihr erfolgt eine Anpassung an die gängige Gebührenrechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen, Vereinfachungen aber auch Konkretisierungen vorgenommen.
Der Satzungstext ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
II. Gebührenkalkulation 2014, Gebührennachberechnung 2010 – 2013
Vorbemerkungen:
Das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sieht regelmäßige Gebührennachberechnungen (Abrechnung vergangener Gebührenjahre) und Gebührenkalkulationen (Planung zukünftiger Gebührenjahre) vor.
Die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften sind gem. § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen.
Für die Gebührenbedarfsermittlung des Jahres 2014 wurden die nach KAG NRW berücksichtigungsfähigen Jahresergebnisse der Gebührenhaushalte mit folgendem Ergebnis festgestellt:
2010 rund 560.000 € Unterdeckung
2011 rund 560.000 € Unterdeckung
2012 rund 300.000 € Überdeckung.
Unter Berücksichtigung der „Verjährungsfristen“ nach KAG NRW wurde die Unterdeckung des Jahres 2010 in voller Höhe (560.000 €) und die Nettounterdeckung der Jahre 2011/2012 (260.000 €) zur Hälfte (130.000 €) einbezogen (insgesamt 690.000 €).
Die restliche Unterdeckung aus den Jahren 2011/2012 wird nach Absprache mit den Krankenkassenverbänden in der Gebührenkalkulation für 2015 vorgetragen. Außerdem steht nach Feststellung des Jahresergebnisses noch eine Nachberechnung des Gebührenhaushalts 2013 aus. Die Über- oder Unterdeckung soll ebenfalls in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt werden.
Gebührenbedarf 2014:
Nach der Gebührenkalkulation werden für das Jahr 2014 gebührenrechtlich ansatzfähige Kosten in Höhe von ca. 6.360.000 € erwartet.
Unter Berücksichtigung der anteiligen Kostenunterdeckung aus den Vorjahren in Höhe von 690.000 € ergibt sich ein Gebührenbedarf in Höhe von 7.050.000 €.
Übersicht Gebührenbedarf 2014
erwartete Kosten 2014 | 6.360.000 € |
Anteil Kostenunterdeckung aus Vorjahren | 690.000 € |
voraussichtlicher Gebührenbedarf 2014 | 7.050.000 € |
Die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften wurden ordnungsgemäß nach § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW entsprechend beteiligt.
Die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften haben der Gebührenbedarfsberechnung vollumfänglich zugestimmt.
III. Gebührentarife 2014
Die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes sind in den letzten Jahren teilweise deutlich angestiegen. Auf Basis dieser Entwicklung werden für das Jahr 2014 insgesamt 34.300 Einsätze erwartet.
In der Tarifstruktur ergeben sich folgende Änderungen:
- Missbräuchliche Alarmierung:
Im Falle der missbräuchlichen Alarmierung des Rettungsdienstes wird eine Verwaltungsgebühr in Abhängigkeit des herbeigeführten Aufwands vom Verursacher erhoben. Diese Anpassung ist erforderlich, da das OVG NRW festgelegt hat, dass im Falle der missbräuchlichen Alarmierung keine Benutzung vorliegt und in Folge dessen keine Benutzungsgebühren erhoben werden können.
- Vereinfachung der Tarifstruktur:
Die Gebührenordnung sah bisher in Abhängigkeit des Zeitpunktes der Inanspruchnahme unterschiedliche Tarife vor. Es wurde differenziert zwischen Leistungen in der Zeit von montags bis freitags zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr (Tarifklasse I) und den sonstigen Zeiten (Tarifklasse II) vor.
Zukünftig gilt je Rettungsmittel ein Einheitstarif.
- Differenzierung der eingesetzten Rettungsmittel:
Im sog. Rendezvous-System (gleichzeitiger Einsatz von Notarzt- und Rettungswagen) erfolgte bisher eine einheitliche Abrechnung der eingesetzten Rettungsmittel. Durch eine differenziertere Kostenrechnung erfolgt zukünftig eine differenzierte Gebührenabrechnung für jedes eingesetzte Rettungsmittel.
- Anpassung der Pauschale für Kilometerleistungen außerhalb des Stadtgebietes zur Kompensation der Teuerungsrate
Aus dem kalkulierten Gebührenbedarf ergeben sich unter Beachtung der prognostizierten Einsatzzahlen die nachfolgend aufgeführten Tarife:
Übersicht Tarife alt – neu in € | Tarif alt |
| |
Rettungsmittel | Tarif I € | Tarif II € | Tarif neu € |
Rettungstransportwagen (RTW) | 164 | 246 | 188 |
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | 328 | 492 | 376 |
Krankentransportwagen (KTW) | 82 | 123 | 94 |
Auswärtskilometer | 2,30 | 2,50 | |
Die Gebührensätze der Tarifklasse I steigen um 14,6 %; die der Tarifklasse II sinken um 23,6 %; der Kilometersatz steigt um 8,7 %.
Die neuen Tarife repräsentieren nach Auffassung der Verwaltung eine maßvolle Erhöhung, da sie –begünstigt durch die gestiegenen Einsatzzahlen– noch unter dem errechneten Inflationsausgleich der Jahre 2005 bis 2014 liegen.
Auch ein Vergleich mit 14 anderen Kommunen in NRW zeigt, dass der Rettungsdienst in Hagen wirtschaftlich betrieben wird.
| Hagen neuer Tarif | Umland niedrigster Tarif | Umland höchster Tarif | Umland Mittelwert |
RTW | 188 € | 213 € | 476 € | 344,50 € |
NEF | 376 € | 270 € | 489 € | 379,50 € |
KTW | 94 € | 93 € | 168 € | 130,50 € |
Die Verwaltung bittet daher um Beschluss der beigefügten Gebührenordnung (Anlage 2) und um Kenntnisnahme der Gebührenkalkulation 2014 (Anlage 3).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| - 7.050.000 € | € | € | € |
Aufwand (+) |
| + 6.360.000 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| - 690.000 € | € | € | € |
gez. | gez. |
Jörg Dehm | Thomss Huyeng, Beigeordneter |
Oberbürgermeister |
gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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