Beschlussvorlage - 1211/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
HSP-Maßnahme "Übertragung der städtischen Anteile an der HEB GmbH an die HVG GmbH"; hier: Regelungen zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beteiligt:
- HVG GmbH; HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb; FB11 - Personal und Organisation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.02.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.02.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der HSP-Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur mit der Arbeitnehmervertretung der HEB GmbH eine Vereinbarung über Rahmenbedingungen der Umsetzung der Maßnahmen mit folgendem Inhalt abzuschließen:
- Betriebsbedingte Kündigungen im Rahmen der Umsetzung der HSP-Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur werden ausgeschlossen.
- Die tariflichen und betrieblichen Regelungen/Vereinbarungen der HEB GmbH werden in ihrer bisherigen Rechtsnatur beibehalten.
- Die bestehenden Vereinbarungen der HEB GmbH bzgl. der Rückkehrrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Stadt bleiben bestehen.
4. Die Mitbestimmung des Betriebsrates der HEB-GmbH und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der HEB-GmbH bleibt nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen bestehen. Der Betriebsrat der HEB-GmbH kann seine Interessen im HVG-Konzern über den dort bestehenden Konzernbetriebsrat nach den für diesen geltenden Regelungen wahrnehmen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Mit den Vorlagen DS 0929/2013 wurde in der Ratssitzung am 14.11.2013 die Maßnahme des Haushaltssanierungsplans hinsichtlich der Neuordnung der Beteiligungsstruktur umgesetzt.
Seitens der Arbeitnehmervertretung der HEB/HUI GmbH wurden in einem gemeinsamen Termin nach der Beschlussfassung in der o.g. Ratssitzung Punkte benannt, die bei der Neuordnung der Beteiligungsstruktur Berücksichtigung finden sollen.
Die Verwaltung sieht in dieser Initiative einen konstruktiven Ansatz zu einer Kooperation in der Sache. Diese Initiative möchte die Verwaltung aufgreifen und der Arbeitnehmervertretung der HEB GmbH ein Angebot für gemeinsam getragene Rahmenbedingungen der anstehenden Umstrukturierung unterbreiten.
Mit diesem Angebot wird ebenfalls der Wunsch der Stadt nach einer an der Sache orientierten, vertrauensvollen und angstfreien Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht.
Die Verwaltung empfiehlt daher im Rahmen der HSP-Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur mit der Arbeitnehmervertretung der HEB-GmbH eine Vereinbarung über Rahmenbedingungen der Umsetzung der Maßnahmen mit folgendem Inhalt abzuschließen:
- Betriebsbedingte Kündigungen im Rahmen der Umsetzung der HSP-Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur werden ausgeschlossen.
- Die tariflichen und betrieblichen Regelungen/Vereinbarungen in den betroffenen Gesellschaften werden in ihrer bisherigen Rechtsnatur beibehalten.
- Die bestehenden Vereinbarungen bzgl. der Rückkehrrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Stadt bleiben bestehen.
- Die Mitbestimmung des Betriebsrates der HEB-GmbH und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der HEB-GmbH bleibt nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen bestehen. Der Betriebsrat der HEB-GmbH kann seine Interessen im HVG-Konzern über den dort bestehenden Konzernbetriebsrat nach den für diesen geltenden Regelungen wahrnehmen.
Die Arbeitnehmer der HEB können ihre Rechte wie bisher nach Maßgabe der geltenden rechtlichen Bestimmungen über den Betriebsrat der HEB (betriebliche Mitbestimmung) und die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der HEB (unternehmerische Mitbestimmung) wahrnehmen.
Eine Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer der HEB im HVG-Konzern kann über den Betriebsrat der HEB erfolgen, indem dieser seine Rechte im bestehenden Konzernbetriebsrat der HVG wahrnehmen kann, wobei sich dies nach Maßgabe der für den Konzernbetriebsrat im HVG-Konzern geltenden rechtlichen Regelungen bemisst.
Der Forderungskatalog der Arbeitnehmervertretung enthält darüber hinaus den Punkt
„Sicherung für die bestehenden Bereiche der HEB GmbH, dies beinhaltet den Verbleib der Bereiche Einkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, Vertrieb, Personalabteilung, Personalmanagement, EDV-Dienstleistungen und der KFZ-Werkstatt bei der HEB GmbH“.
Mit der anstehenden Neuordnung der Beteiligungsstruktur ist nicht automatisch und unmittelbar eine Zentralisierung der in den Beteiligungsgesellschaften, hier auch der HEB, vorhandenen Querschnittsfunktionen verbunden.
Eine Festschreibung der heutigen Organisationsstrukturen mit den dort zugeordneten Funktionen, kann allerdings nicht erfolgen, da dies der Durchführung zukünftiger sinnvoller Veränderungen und dem damit verbundenen Ziel der Hebung von Synergien entgegensteht. Hier würde sich das vom Rat beschlossene Ziel der Hebung von Synergien nicht verwirklichen lassen; etwaige Handlungsspielräume wären nicht mehr vorhanden.
Die durch sinnvolle Kooperationen der beteiligten Gesellschaften entstehenden Synergien bieten neben dem Aspekt der Einsparung von Kosten vor allem die Chance, die verschiedenen Beteiligungsgesellschaften in ihren Kernkompetenzen weiter zu stärken. So ist es beispielsweise denkbar, dass die HEB GmbH Reinigungs- und Winterdienstaufgaben für die übrigen Gesellschaften übernimmt.
Aus Sicht der Verwaltung muss daher bzgl. des Punktes 5. aus dem Forderungskatalog des Betriebsrates HEB von einer Beschlussfassung abgeraten werde
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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59,2 kB
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