Beschlussvorlage - 1131/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Hagen 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet beizutreten.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Mit Schreiben vom 30.10.2013 informierte die Bezirksregierung darüber, dass der Luftreinhalteplan Hagen 2008 fortzuschreiben ist, da bis heute keine ausreichenden Wirkungen erzielt wurden. Im Verlauf der 1. Projektgruppensitzung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes machte die Bezirksregierung ferner deutlich, dass weitere lokale Maßnahmen erforderlich sind, um das Risiko eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens zu vermeiden. Gleichzeitig wurde das Angebot erneuert, dem Luftreinhalteplan-Ruhrgebiet beizutreten. Anlass hierfür war seinerzeit, ein abgestimmtes Vorgehen bei der Einführung einer großräumigen Umweltzone Ruhr zu ermöglichen, z.B. bei der Festlegung einer einheitlichen Plakettenregelung und der gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmen und Befreiungen von Verkehrsverboten. Hierzu wurde eine sogenannte Öffnungsklausel[1] im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet festgesetzt. Durch den Beitritt würde sich die Stadt dazu verpflichten, die regionalen Maßnahmen auch in der Stadt Hagen umzusetzen. Aus den nachfolgend genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, sich dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet anzuschließen.

 

 

Begründung

Gemäß § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für ein Gebiet ein Luftreinhalteplan aufzustellen, wenn die durch eine Rechtsverordnung nach § 48a Abs. 1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Auf dieser Grundlage wurde für die Stadt Hagen zuletzt im Jahre 2008 ein Luftreinhalteplan aufgestellt. Dieser zeigt bis heute keine ausreichende Wirkung. Im Jahr 2012 wurde an 3 von 4 Messstationen ein wesentlich erhöhter Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid gemessen. Seit dem 01.01.2010 ist der Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid von 40 μg/m³ verbindlich.

Nach derzeitigem Stand wird auch der zulässige Grenzwert für Feinstaub am Graf-von-Galen-Ring im Jahr 2013 überschritten werden. Aufgrund der im Jahr 2012 festgestellten Überschreitung des Grenzwertes für NO2 ist daher der Luftreinhalteplan fortzuschreiben.

 

Aus diesem Anlass hatte die Bezirksregierung die Vertreter von Wirtschafts- und Umweltverbänden (SIHK, Kreishandwerkerschaft, Verbraucherzentrale, BUND, NABU), Polizei, Straßen NRW und der Stadt zu einer ersten Projektgruppensitzung am 07.11.2013 eingeladen, um weitere Maßnahmeoptionen zu besprechen. 

 

Seitens der Stadt wurde darauf hingewiesen, dass der Handlungsspielraum für zusätzliche lokale Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität gering ist, zumal bereits eine Reihe von kostenintensiven Maßnahmen wie LKW-Routenkonzept, Immissionshängige Verkehrssteuerung, Umweltzone sowie die vorzeitige Umrüstung der Hagener Busflotte realisiert wurden bzw. sich in der Umsetzungsphase befinden, wie beispielsweise die Bahnhofhinterfahrung, deren Fertigstellung allerdings erst für Ende 2019 geplant ist.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Notwendigkeit regionaler, bundes- bzw. europäischer Maßnahmen diskutiert. Im Focus stand dabei das Vorziehen der Abgasnorm EURO 6, auch für den Bestand sowie zusätzliche Förderprogramme der EU, des Bundes- und der Länder zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, wie zuletzt auch vom Städtetag NRW gefordert. Seitens der Bezirksregierung wurde zugesichert, diese Forderungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Gleichwohl wurde deutlich gemacht, dass zusätzliche lokale Maßnahmen erforderlich sind, um das Risiko eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens bei Nichteinhaltung der Grenzwerte zu vermeiden (siehe Anlage 1).

 

In dem Bewusstsein, dass lokale Maßnahmen zur Beeinflussung der regionalen Hintergrundbelastung[2] allein nicht ausreichen um die Grenzwertvorgaben der EU zu erfüllen, wurde die Notwendigkeit einer stärkeren regionalen Zusammenarbeit auch in diesem Bereich der Luftreinhaltung erörtert. Da bereits eine erfolgreiche Kooperation zwischen den Städten Bochum, Dortmund und Hagen beim gewerblichen Immissionsschutz existiert.

 

Die Teilpläne West, Nord und Ost des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet unterstützen den regionalen Ansatz der Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet in seiner Gesamtheit. Aus diesem Grunde werden an erster Stelle des Maßnahmenkataloges die in allen drei Teilplänen gleichermaßen verwendeten regional wirkenden Maßnahmen aufgeführt. Diese werden durch die jeweiligen lokalen Maßnahmen ergänzt, die nur in den jeweiligen Stadtgebieten von Bedeutung sind. Bei den Maßnahmen finden sich zahlreiche, die bereits abgeschlossen oder begonnen wurden bzw. fortlaufend umgesetzt werden (siehe Anlage 2).

 

Mit dem Beitritt zum Luftreinhalteplan-Ruhrgebiet würde sich die Stadt dazu verpflichten, diese Maßnahmen ebenfalls umzusetzen. Neben den weiter oben dargelegten Argumenten, lassen sich weitere Vorteile nennen, die mit einem Beitritt zum regionalen Lufteinhalteplan verbunden sind:

 

  • ein gemeinsames Vorgehen bei der Aufstellung, Maßnahmenentwicklung und Wirkungskontrolle von Maßnahmen
  • die Entwicklung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes für den Luftreinhalteplan in der Metropole Ruhr
  • eine stärkere regionale Zusammenarbeit der Städte Bochum, Dortmund und Hagen über die bereits bestehende Kooperation bei den genehmigungsbedürftigen Anlagen hinaus
  • die zeitgleiche Aktualisierung der Datenbasis des Luftreinhalteplans
  • gemeinsame Aktivitäten zur Beeinflussung der Hintergrundbelastung

 

Nicht zuletzt würde auch die kommunale Position gegenüber Land und Bund durch ein gemeinsames Auftreten und Einfordern von Unterstützung gestärkt. Insoweit empfiehlt die Verwaltung, sich dem Luftreinhaltplan Ruhrgebiet anzuschließen.

 


[1] Öffungsklausel: Für die Stadt Hagen besteht der Luftreinhalteplan Hagen 2008; der Plan trat zum 31.01.2009 in Kraft. Bei einer Fortschreibung des vorgenannten Luftreinhalte soll die Möglich eröffnet werden, Teil des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet zu werden.

[2] Nach Untersuchungen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV NRW) hat die regionale Hintergrundbelastung Bei Stickstoffdioxid einen Anteil von 60-70% an der Gesamtbelastung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

(Jörg Dehm, Oberbürgermeister)

(Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2013 - Umweltausschuss - vertagt

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12.12.2013 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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13.02.2014 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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18.02.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Hagen 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet beizutreten.

 

Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss, ob die empfohlenen Regelungen in den Nahverkehrsplan zu ergänzen sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

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Einstimmig beschlossen

 

 

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20.02.2014 - Rat der Stadt Hagen