Beschlussvorlage - 0117/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bauvoranfrage: Errichtung eines Lagergebäudes für Blutpräparate auf dem Grundstück Feithstraße 180 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Errichtung eines Lagergebäudes für Blutpräparate auf dem Grundstück

Feithstraße 180

Gemarkung Fley, Flur 1, Flurstücke 444, 445 und 447.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 4/63/A/0002/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 23.1.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des eingeleiteten Bebauungsplanes Nr. 7/11 Feithstraße/Knippschildstraße.

Das Bebauungsplanverfahren dauert z. Z. noch an.

Das Grundstück ist somit z. Z. nach § 34 BauGB i. S. SO (Sondergebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt, da es den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.02.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.03.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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26.03.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen