Beschlussvorlage - 0137/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre  für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil I –Bahnhofsvierte

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Vorbemerkung:

Die Entscheidung über die Bauvoranfrage: teilweise Verschiebung der Spielhallenfläche im Untergeschoss, Nutzungsänderung: geplantes Bistro auf ehemaliger Spielhallenfläche im Erdgeschoss

AZ.: 1/63/A/0022/13 wurde mit Schreiben vom 19.8.13 bis zum 19.8.14 nach

§ 15 BauGB ausgesetzt.

Gegen diesen Bescheid wurde Klage erhoben.

Ein Erörterungstermin mit dem Vertreter des Verwaltungsgerichts vor Ort fand am 14.1.14 statt.

Die Klage wurde am 21.1.14 zurückgezogen.

 

Zum Planungsrecht:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.9.12 die Einleitung des

1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil I -Bahnhofsviertel- beschlossen. Der Beschluss wurde am 1.10.12 veröffentlicht.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens:

Steuerung von Vergnügungsstätten gemäß dem Fazit aus dem Vergnügungsstättenkonzept.

 

Stand des Bebauungsplanverfahrens:

Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (siehe Vorlage 0135/2014)

 

Der Erlass einer Veränderungssperre  für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil I –Bahnhofsviertel- ist somit erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.03.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.03.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen