Beschlussvorlage - 0043/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung des Vorstandsmitglieds der Wirtschaftsbetriebe Hagen (WBH) von den Beschränkungen des § 181 BGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Michael Idel
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kommission für Beteiligungen und Personal
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.02.2014
| |||
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.02.2014
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
- den Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, Herrn Thomas Grothe, von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien,
- bei zukünftigen Verträgen, die zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen, bei denen die Stadt Hagen durch den Vorstandsbereich 5 vertreten wird und Herr Grothe in der besagten Doppelfunktion auftritt, eine Mitzeichnungspflicht durch den Kämmerer der Stadt Hagen oder dessen Vertreter im Amt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, Herr Thomas Grothe, ist zugleich Beigeordneter der Stadt Hagen. Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH schließt zukünftig Verträge mit der Stadt Hagen ab. Herr Grothe ist dann sowohl als Geschäftsführer als auch als Beigeordneter der Stadt Hagen tätig. Damit die abgeschlossenen Verträge gültig sind, ist eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für Herrn Grothe erforderlich.
Durch die nach Ziff. 2. des Beschlussvorschlags vorgesehene Mitzeichnungspflicht des Kämmerers oder dessen Vertreter im Amt bei zukünftigen Verträgen zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen soll dem Vier-Augen-Prinzip Rechnung getragen werden.
