Beschlussvorlage - 0447/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung gem. § 27  LG NRW in der z.Z. gültigen Fassung und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Mit Ratsbeschluss v. 3.4.2003 wurde das 6. Landschaftsplanänderungsverfahren eingeleitet. Wegen langwierigerer rechtlicher Prüfungen verschiedener Behörden im Zusammenhang mit der geplanten Steinbrucherweiterung Donnerkuhle und der FFH-Ausweisung konnte die  frühzeitige Beteiligung der Bürger erst im April/Mai 2005 erfolgen. Die vorgebrachten Anregungen hatten keine Auswirkung auf die Planung. Nach einem Ratsbeschluss soll nun die öffentliche Auslegung erfolgen.

 

Anlass der 6. Änderung des Landschaftsplanes Hagen ist die Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie).

Hagen ist von zwei FFH-Gebietsmeldungen der Bundesrepublik Deutschland an die EU-Kommission betroffen. Gemäß Erlass der Staatskanzlei NRW sind die gemeldeten  FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete auszuweisen:

 

-          Die “Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg”, die weitestgehend bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, sodass sich die Landschaftsplanänderung auf geringfügige Änderungen der Abgrenzungen sowie eine Ergänzung der textlichen  Festsetzungen beschränkt. Nicht geändert werden trotz FFH-Ausweisung die Festsetzungen für das temporäre Naturschutzgebiet 1.1.2.15a, da es sich um eine im Gebietsentwicklungsplan Arnsberg als Abgrabungsbereich dargestellte Fläche handelt.

-          einem ca. 40 ha großen Teilbereich  des “Gevelsberger Stadtwaldes”, der zur Zeit als Landschaftsschutzgebiet  ausgewiesen ist und zum Naturschutzgebiet  1.1.2.23 “Aske” wird.

 

Geändert werden der behördenverbindliche Entwicklungsteil des Landschaftsplanes Hagen in Text und Karte sowie der allgemeinverbindliche Festsetzungsteil in Text und Karte.

 

Der Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung, bestehend aus 16 Seiten Text und der kartographischen Darstellung der Änderungen in der Festsetzungs- und Entwicklungskarte  wird im Sitzungsraum  ausgelegt.

 


Anlass und Zielsetzung:

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 3.4.2003 den Beschluss gefasst, das 6. Landschaftsplanänderungsverfahren gem. § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft NRW (LG)  einzuleiten. Der Beschluss wurde am 29.03.2004 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 27b LG wurde nach öffentlicher Bekanntmachung v. 12.4.2005 in Form einer Auslegung des Planentwurfes im Zeitraum  18.4.-29.4.2005 sowie einer Bürgerversammlung am 10.05.2005 durchgeführt. Die vorgebrachten Anregungen hatten keine Auswirkung auf die Planung. Das Protokoll der Bürgerversammlung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Nach dem Ratsbeschluss soll die öffentliche Auslegung erfolgen.

 

Anlass der 6. Änderung des Landschaftsplanes Hagen ist die Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie).

Die Änderungen des Landschaftsplanes für den Raum Hagen beziehen sich im wesentlichen auf Gebiete, die von der Bundesrepublik Deutschland der EU-Kommission als FFH-Gebiet gemeldet worden sind. Die Grundlagen für die Meldung wurden von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) erarbeitet. Das Verfahren zur Gebietsmeldung wurde im April/Juli 2000 von der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt.  Die gemeldeten Gebiete sind zwischenzeitlich von der EU-Kommission anerkannt worden. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht bevor.

 

Gemäß Erlass der Staatskanzlei NRW v. 27.4.2001 sind die gemeldeten FFH-Gebiete von den Trägern der Landschaftsplanung (Kreise und kreisfreie Städte als Untere Landschaftsbehörden bzw. Bezirksregierungen als Höhere Landschaftsbehörden) als Naturschutzgebiete auszuweisen.

 

 

Inhalt des Entwurfs zur 6. Landschaftsplanänderung

 

Die Stadt Hagen ist von zwei FFH-Gebietsmeldungen betroffen.

 

Das insgesamt 551 ha große FFH-Gebiet “Gevelsberger Stadtwald” erstreckt sich mit ca. 40 ha teilweise auf Hagener Stadtgebiet an der Stadtgrenze zu Gevelsberg und Ennepetal. Das Gebiet ist derzeit Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes 1.2.2.28 “Im Lonscheid”. Die geplante Schutzausweisung als Naturschutzgebiet “Aske” betrifft das FFH-Gebiet sowie  ca. 0,3 ha weitere Waldflächen nördlich davon. Diese geringfügige Erweiterung dient der Arrondierung des geplanten Naturschutzgebietes und bindet dieses an den geschützten Landschaftsbestandteil  1.4.2.65 “Rönsel” an.

 

 

Das 152 ha große FFH-Gebiet “Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg” besteht im wesentlichen aus den bereits rechtskräftigen Naturschutzgebieten 1.1.2.15 “Mastberg und Weißenstein”, 1.1.2.15a “Mastberg (temporäres Teilgebiet), 1.1.2.16 “Lange Bäume”, 1.1.2.17 “Hünenpforte” und 1.1.2.18 “Raffenberg”, sodass für diese Gebiete nur eine Anpassung der textlichen Festsetzungen an den Schutzzweck und –ziel der FFH-Ausweisung erforderlich ist. Lediglich das Naturschutzgebiet 1.1.2.18 “Raffenberg” wird geringfügig um eine ca.  900 m² große Waldfläche erweitert. Arrondiert wird auch das Naturschutzgebiet 1.1.2.15 “Mastberg und Weißenstein” um ein Grundstück an der Hohenlimbuger Straße, auf dem sich seit Jahren eine Bauruine befindet, welche im Zuge der Schutzgebietsausweisung abgerissen und das Grundstück renaturiert werden soll.  Hierdurch wird eine Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen des Landschaftsplanes an die neue NSG_Grenze erforderlich, da das Grundstück bisher nicht im Geltungsbereich liegt.

 

Allerdings wird die FFH-Ausweisung nicht in vollem Umfang übernommen. Ausgenommen ist das temporäre Naturschutzgebiet 1.1.2.15a, für das die bestehenden Festsetzungen unverändert beibehalten werden. Im Gebietsentwicklungsplan Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen ist dieses 17,1 ha große Gebiet als “Abgrabungsbereich” dargestellt. Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 20.7.2004 widerspricht eine unbefristete Festsetzung als Naturschutzgebiet  somit den Zielen der Raumordnung. Eine temporäre Festsetzung als NSG, verbunden mit der Auflage, dass diese widersprechende Festsetzung im Fall der rechtskräftigen Zulassung des Abbauvorhabens außer Kraft tritt, ist dagegen mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Das bedeutet, dass die jetzige Ausweisung als NSG 1.1.2.15a “Temporäres Naturschutzgebiet Mastberg” beibehalten werden kann.

 

Nicht berücksichtigt wurde weiterhin eine ca. 3000 m² große FFH-Fläche südlich des Holthauser Friedhofes. Hierbei handelt es sich um eine Grünlandfläche, die im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen dargestellt ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof.

 

Zusammenfassende Übersicht der 6. Landschaftsplanänderung

 

Geändert werden der behördenverbindliche Entwicklungsteil des Landschaftsplanes Hagen in Text und Karte sowie der allgemeinverbindliche Festsetzungsteil in Text und Karte. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:

 

1.                   In der Präambel des Landschaftsplanes wird das Kapitel “Rechtliche Grundlagen” der Planung (Seite V - XVI) ergänzt um die besonderen rechtlichen Grundlagen der 6. Landschaftsplanänderung.

 

2.                   Das Kapitel III. “Verfahren- und Genehmigungsvermerke” (Seite 502) wird entsprechend dem Verfahrensablauf der 6. Landschaftsplanänderung ergänzt .

 

3.                   Die textl. Darstellungen und Erläuterungen der Entwicklungsräume 1.1.31 “Weißenstein/Mastberg” (S. 33), 1.1.33 “Hünenpforte/Raffenberg” ( S. 35), 1.1.39 “Lonscheid”  (S. 40) und 3.7/1.1.31”Mastberg – Nord” ( S. 108) werden erweitert  um Hinweise auf die jeweilige FFH-Ausweisung.

 

4.                   In den allgemeinen textl. Festsetzungen wird auf Seite 114 und 120 das neue 23.  Naturschutzgebiet aufgenommen.

 

5.                   Die besonderen textl. Festsetzungen für die vier bestehenden Naturschutzgebiete 1.1.2.15 (S. 186 - 188), 1.1.2.16  (S. 190-192), 1.1.2.17 (S. 193-193) und 1.1.2.18 (S. 195 ff) werden ergänzt  mit Erläuterungen über die FFH-Ausweisung, desweiteren mit zusätzlichen Angaben zum Schutzzweck und einzelnen zusätzlichen Verboten und Geboten.

 

6.                   ab Seite 206 wird eine besondere textl. Festsetzung neu eingefügt für das geplante neue Naturschutzgebiet 1.1.2.23 “Aske” wird

 

7.                   Die Entwicklungskarte wird im Bereich Hohenlimburger Straße 100 geringfügig geändert, da sich durch die Einbeziehung des  Grundstückes in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes die Grenze des Entwicklungsgebietes ändert.

 

8.                   Die Festsetzungskarte wird geändert:

 

a)       durch Festsetzung eines neuen 41,5 ha großen  Naturschutzgebietes mit der lfd. Nr. 1.1.2.23 südlich von Haspe

b)       durch Erweiterung des Naturschutzgebietes 1.1.2.15 im Bereich Hohenlimburger Str. 100 um ca. 800 m²

c)       durch Erweiterung des Naturschutzgebietes 1.1.2.18 um ca. 1000 m² Wald nördlich des Hauses Raffenbergstr. 33

 

 

Der Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung, bestehend aus 16 Seiten Text und der kartographischen Darstellung der Änderungen in der Festsetzungs- und Entwicklungskarte  wird im Sitzungsraum  ausgelegt.

Reduzieren

Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

15.06.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2005 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.06.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.06.2005 - Umweltausschuss - vertagt

Reduzieren

22.06.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung gem. § 27  LG NRW in der z.Z. gültigen Fassung mit der Maßgabe, im Teil 2, Seite 1 der Vorlage unter dem 1. Spiegelstrich die Worte “ trotz FFH-Ausweisung” zu streichen und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

Erweitern

23.06.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

Erweitern

08.09.2005 - Umweltausschuss - vertagt

Reduzieren

13.09.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung gem. § 27 LG NRW in der z.Z. gültigen Fassung und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.

 

Dieser Beschluss ergeht unter der Maßgabe, dass damit noch keine Vorentscheidung für oder gegen den eingeleiteten Abgrabungsantrag “Steinbruch Dolomit” getroffen ist.

 

Der Umweltausschuss richtet einen Arbeitskreis zu dem Thema “FFH-Gebiet und Abgrabung Dolomit” ein.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung gem. § 27  LG NRW in der z.Z. gültigen Fassung und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.

 

Dieser Beschluss ergeht unter der Maßgabe, dass damit noch keine Vorentscheidung für oder gegen den eingeleiteten Abgrabungsantrag “Steinbruch Dolomit” getroffen ist.

 

Der Umweltausschuss richtet einen Arbeitskreis zu dem Thema “FFH-Gebiet und Abgrabung Dolomit” ein.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen