13.09.2005 - 17 Landschaftsplan Hagen6. Landschaftsplanänderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Wiemann verweist auf den heute neu gefassten Beschluss des Umweltausschusses.
Herr
Gerbersmann stellt fest, dass im Landschaftsplan 1994 in den Bereichen, die
jetzt für die Erweiterung des Dolomitsteinbruches in Frage kommen ein
temporäres Naturschutzgebiet festgesetzt wurde. Bei diesen ist festgelegt, dass
bei einer rechtsgültigen Abgrabungsgenehmigung das Naturschutzgebiet
automatisch als auflösende Bedingung außer Kraft tritt. Er fragt, ob sich an
dieser Regelung, die damals beschlossen worden und heute rechtskräftig sei,
nichts geändert habe.
Dies wird von
Herrn Wiemann bestätigt.
Für Herrn
Meier ist es wichtig sicherzustellen, dass der Abgrabungsantrag nicht erschwert
werde, obwohl hierzu noch keine abschließende Meinung hergestellt worden sei.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung gem. § 27 LG NRW in der z.Z. gültigen Fassung und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.
Dieser Beschluss ergeht unter der Maßgabe, dass damit noch keine Vorentscheidung für oder gegen den eingeleiteten Abgrabungsantrag “Steinbruch Dolomit” getroffen ist.
Der Umweltausschuss richtet einen Arbeitskreis zu dem Thema “FFH-Gebiet und Abgrabung Dolomit” ein.
