Beschlussvorlage - 0965-1/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Sondernutzungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.12.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.12.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.12.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt den II. Nachtrag zur "Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hagen vom 08.06.1998" (Sondernutzungssatzung), wie er mit dem dazu gehörigen Gebührentarif als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0965/2013) ist.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2013 wurde von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, Herrn Krippner, vorgeschlagen, § 5 der Sondernutzungssatzung dahingehend zu ändern, dass Werbeanlagen (z.B. Kundenstopper) in den Außenbereichen (Zone II, III und IV) genehmigungsfrei bleiben sollen. Dieser Änderungsvorschlag wurde durch das Rechtsamt auf rechtliche Zulässigkeit überprüft.
Das Rechtsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Anregung keinen Niederschlag in der Satzung finden kann.
Unter Berücksichtigung eines Urteils des VG Aachen vom 30.03.12 besteht hier keine Möglichkeit, Ermessen vorwegzunehmen. Es muss sich vielmehr um Einzelfallbetrachtungen handeln. Durch die Aufnahme einer solchen Änderung käme es zu einer nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigten Ungleichbehandlung; die Satzung wäre nicht mehr rechtmäßig.
Die regionalen Unterschiede werden bereits durch den unterschiedlichen Stückpreis (Tarif- Nr. 2.2) in den jeweiligen Zonen abgebildet.
Aus sachlichen Gründen besteht dann außerhalb der Zone 1 auch nicht mehr die Möglichkeit, Werbeanlagen aus Gründen der Barrierefreiheit zu unterbinden.
Der Satzungstext ist daher nicht zu verändern, jedoch aus rechtlichen Gründen der Beschlussvorschlag, wie in der Sitzung des HFA am 28.11.2013 vorgeschlagen.
2. In der og. Sitzung wurde von Herrn Krippner ebenfalls darauf hingewiesen, dass die textliche Festsetzung und der beigefügte Lageplan für die Innenstadt Hohenlimburg nicht übereinstimmen. Dieser Hinweis ist zutreffend; richtig ist eine zeichnerische Darstellung der Fläche hinter dem Rathaus Hohenlimburg. Die geänderte Darstellung wird dem Originalbeschluss beigefügt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,2 kB
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05.12.2013 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen mit nachstehenden Änderungen:
Der Rat beschließt den II. Nachtrag zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hagen vom 08.06.1998 (Sondernutzungssatzung), wie er mit dem dazu gehörigen Gebührentarif als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0965/2013) ist.
Der § 13 Abs. 1 Buchstabe a und § 13 Abs. 4 der alten Fassung sollen erhalten bleiben. In § 13 Abs. 1 der neuen Fassung ist das Wort kann durch das Wort wird zu ersetzen und das Wort werden zu streichen.
Die Verwaltung möge bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses nach Möglichkeiten suchen und berichten wie Werbeanlagen (zum Beispiel Kunden-Stopper) in Haspe genehmigungsfrei bleiben können.