Beschlussvorlage - 1150/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages von Lagerfläche in Verkaufsfläche

In einem bestehenden Lidl-Markt auf dem Grundstück Preußerstraße 6 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

Nutzungsänderung von Lagerfläche in Verkaufsfläche in einem bestehende Lidl-Markt auf dem Grundstück Preußerstraße 6

Gemarkung Haspe, Flur 17, Flurstück 12u.a.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/BA/0084/13 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 21.11.13.

 

Zum Planungsrecht:

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/08 Preußerstraße nördl. Preußerstraße/westl. Hördenstraße.

Das Grundstück ist z.Z. nach § 34 BauGB i. S. GE-Gebiet (Gewerbegebiet) zu beurteilen.

 

Zielsetzung des aufzustellenden Bebauungsplanes ist die Vorhaltung von gewerblichen Flächen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich nicht zugestimmt:

Durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche von ca. 767 qm auf ca.1071 qm kommt der  Markt in die Großflächigkeit, die in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

05.12.2013 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen