Beschlussvorlage - 0498/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/05 (570) "Am Waldesrand"hier:Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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20.06.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.06.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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21.06.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Beschlussvorschlag
Dem Antrag des Grundstückeigentümers auf Einleitung eines
Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/05 (570)
"Am Waldesrand" gemäß §12 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich:
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im Stadtbezirk
Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst das Flurstück 400
vollständig.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Aufgrund des geringen Umfangs der
Begründung wird auf eine Kurzfassung verzichtet.
Anlass
Von seiten des Grundstückseigentümers liegt eine erneute
Anfrage zur Bebauung des vorgenannten Geltungsbereichs vor. Die nachfolgenden
Erläuterungen des Planungsrechts wurden bereits mit der vorangegangenen Vorlage
zur Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10/98 (499) - Am
Waldesrand – (Dr.-Nr. 600109/98) dargelegt.
Planungsrecht
Am südwestlichen Ende der Straße “Am Waldesrand”
liegt ein Grundstück, das bisher nicht bebaut werden konnte, da der
zugrundeliegende rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4/69 – Felsental
– an dieser Stelle keine überbaubaren Flächen festsetzt. Der vorgenannte
Bebauungsplan wurde zu Beginn der 60er Jahre aufgestellt und in den Folgejahren
größtenteils entsprechend den Festsetzungen realisiert. Abweichend von den Festsetzungen
wurden in Teilbereichen des Bebauungsplans weitreichende Befreiungen
hinsichtlich der festgesetzten Baufelder, der Bauform und der Geschossigkeit
für einzelne Vorhaben erteilt. Die ursprüngliche Zielsetzung –das
städtebauliche Konzept – eines verdichteten Geschosswohnungsbaus wurde
nicht weiter verfolgt. In unmittelbarer Nachbarschaft zu dem oben beantragten
Verfahren wurden entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. Nr. 4/69
– Felsental – niedergeschossige Wohngebäude – Wohneigentum
und Einfamilienhäuser – errichtet.
Daraus resultieren die bereits in der Vergangenheit, zuletzt
mit der oben genannten Vorlage Dr.-Nr. 600109/98, Ansätze zur Bebauung des
Grundstücks, die aber in den politischen Gremien abgelehnt wurden.
Beschreibung des Vorhabens
Diese erneute Anfrage zu dem Vorhaben, geplant sind 3
Baukörper mit jeweils 3 Wohnungseinheiten, stützt sich auf die Vorabstimmungen
mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem Bauordnungsamt der Stadt Hagen am
18.02. bzw. 15.03.2005. Die Bezirksregierung würde aufgrund dessen, dass die
ursprünglichen städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans mit der in der
Vergangenheit bereits abweichend von den Festsetzungen erfolgten Bebauung
aufgeweicht wurden, eine Befreiung für das nunmehr geplante Vorhaben empfehlen.
Das Vorhaben wäre somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Da aber bereits in der
Vergangenheit ein Einvernehmen mit den Nachbarn zu einem solchen Verfahren
nicht zu erzielen war und nach Aussage des Investors/Bauherrn und des
Bauordnungsamtes auch in Zukunft nicht zu erzielen wäre, wird die Einleitung
eines neuen Verfahrens erforderlich.
Es ist beabsichtigt, die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4/69 “Felsental” als nicht überbaubare Grundstücksfläche des Allgemeinen Wohngebiets (WA) festgesetzte Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen.
Der Antrag des Investor/Bauherrn FS IMMOBILIEN-MANAGEMENT
GmbH vom 28.12.2004 auf Änderung des Bebauungsplans ist als Anlage beigefügt.
Es wurde verabredet, für das Vorhaben einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
einzuleiten.

20.06.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat Hagen lehnt die
Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgrund des an zwei Seiten
angrenzenden Naturschutzgebietes Hardt ab und verweist auf die Festsetzungen
des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 4/69 Felsental als nicht überbaubare
Fläche.
21.06.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag des Grundstückeigentümers auf Einleitung
eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/05
(570) "Am Waldesrand" gemäß §12
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich:
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im
Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst das Flurstück 400
vollständig.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/05 (570) "Am Waldesrand" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst das Flurstück 400 vollständig.
In dem im Sitzungssaal
aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der bisherige Antragsteller für den ursprünglich
vorgesehenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich, auch die Kosten für das
Bebauungsplanverfahren Nr. 4/05 (570)
“Am Waldesrand” zu übernehmen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Ache aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.
30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/05 (570) "Am Waldesrand" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich:
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst das Flurstück 400 vollständig.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der bisherige Antragsteller für den ursprünglich vorgesehenen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich, auch die Kosten für das
Bebauungsplanverfahren Nr. 4/05 (570) “Am Waldesrand” zu
übernehmen.