20.06.2005 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/05 (570) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatterin Frau Roth. Herr Blauscheck weist auf die Nähe des Vorhabens zum NSG “Hardt” hin und kritisiert, dass das NSG im B-Plan nicht dargestellt ist. Seit 1969 sei eine Bebauung der überplanten Flächen abgelehnt worden. Auch bei der vorliegenden Planung sei die Bebauung in einem Abstand von 15 m zum NSG geplant. Da es sich bei dem NSG um Wald handle, sei ein Konflikt vorprogrammiert und die negativen Auswirkungen auf das NSG durch Verkehrssicherungsmaßnahmen abzusehen. Herr Hilker weist darauf hin, dass es sich bei den angrenzenden Flächen um städtische Waldflächen handelt und die Kostenübernahme für Verkehrssicherungsmaßnahmen durch den Vorhabensträger grundbuchlich gesichert werden sollte. Herr Berger bezweifelt, dass auf die Fläche mehr als ein Gebäude passt.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen lehnt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgrund des an zwei Seiten angrenzenden Naturschutzgebietes “Hardt” ab und verweist auf die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 4/69 “Felsental” als “nicht überbaubare Fläche”.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        10

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0