Beschlussvorlage - 0447/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsplan Hagen6. Landschaftsplanänderungsverfahren zur Festsetzung der FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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15.06.2005
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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20.06.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.06.2005
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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21.06.2005
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08.09.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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22.06.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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23.06.2005
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2005
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13.09.2005
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.09.2005
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Sachverhalt
Mit Ratsbeschluss v. 3.4.2003 wurde das 6. Landschaftsplanänderungsverfahren
eingeleitet. Wegen langwierigerer rechtlicher Prüfungen verschiedener Behörden
im Zusammenhang mit der geplanten Steinbrucherweiterung Donnerkuhle und der
FFH-Ausweisung konnte die frühzeitige
Beteiligung der Bürger erst im April/Mai 2005 erfolgen. Die vorgebrachten
Anregungen hatten keine Auswirkung auf die Planung. Nach einem Ratsbeschluss
soll nun die öffentliche Auslegung erfolgen.
Anlass der 6. Änderung des Landschaftsplanes Hagen ist die Richtlinie
92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie).
Hagen ist von zwei FFH-Gebietsmeldungen der Bundesrepublik Deutschland an
die EU-Kommission betroffen. Gemäß Erlass der Staatskanzlei NRW sind die
gemeldeten FFH-Gebiete als
Naturschutzgebiete auszuweisen:
-
Die
Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg, die weitestgehend bereits als
Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, sodass sich die Landschaftsplanänderung auf
geringfügige Änderungen der Abgrenzungen sowie eine Ergänzung der
textlichen Festsetzungen beschränkt.
Nicht geändert werden trotz FFH-Ausweisung die Festsetzungen für das temporäre
Naturschutzgebiet 1.1.2.15a, da es sich um eine im Gebietsentwicklungsplan
Arnsberg als Abgrabungsbereich dargestellte Fläche handelt.
-
einem ca. 40 ha
großen Teilbereich des Gevelsberger
Stadtwaldes, der zur Zeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist und zum Naturschutzgebiet 1.1.2.23 Aske wird.
Geändert werden der behördenverbindliche Entwicklungsteil des
Landschaftsplanes Hagen in Text und Karte sowie der allgemeinverbindliche
Festsetzungsteil in Text und Karte.
Der Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung, bestehend aus 16 Seiten Text
und der kartographischen Darstellung der Änderungen in der Festsetzungs- und
Entwicklungskarte wird im
Sitzungsraum ausgelegt.
Anlass und Zielsetzung:
Der Rat der Stadt Hagen hat am 3.4.2003 den Beschluss gefasst, das 6.
Landschaftsplanänderungsverfahren gem. § 27 des Gesetzes zur Sicherung des
Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft NRW (LG) einzuleiten. Der Beschluss wurde am
29.03.2004 öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 27b LG wurde nach
öffentlicher Bekanntmachung v. 12.4.2005 in Form einer Auslegung des
Planentwurfes im Zeitraum
18.4.-29.4.2005 sowie einer Bürgerversammlung am 10.05.2005
durchgeführt. Die vorgebrachten Anregungen hatten keine Auswirkung auf die Planung.
Das Protokoll der Bürgerversammlung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Nach dem Ratsbeschluss soll die öffentliche Auslegung erfolgen.
Anlass der 6. Änderung des Landschaftsplanes Hagen ist die Richtlinie
92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie).
Die Änderungen des Landschaftsplanes für den Raum Hagen beziehen sich im
wesentlichen auf Gebiete, die von der Bundesrepublik Deutschland der
EU-Kommission als FFH-Gebiet gemeldet worden sind. Die Grundlagen für die
Meldung wurden von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten
(LÖBF) erarbeitet. Das Verfahren zur Gebietsmeldung wurde im April/Juli 2000
von der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt. Die gemeldeten Gebiete sind zwischenzeitlich von der
EU-Kommission anerkannt worden. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht
bevor.
Gemäß Erlass der Staatskanzlei NRW v. 27.4.2001 sind die gemeldeten
FFH-Gebiete von den Trägern der Landschaftsplanung (Kreise und kreisfreie
Städte als Untere Landschaftsbehörden bzw. Bezirksregierungen als Höhere
Landschaftsbehörden) als Naturschutzgebiete auszuweisen.
Inhalt des Entwurfs zur 6.
Landschaftsplanänderung
Die Stadt Hagen ist von zwei FFH-Gebietsmeldungen betroffen.
Das insgesamt 551 ha große FFH-Gebiet
Gevelsberger Stadtwald erstreckt
sich mit ca. 40 ha teilweise auf Hagener Stadtgebiet an der Stadtgrenze zu
Gevelsberg und Ennepetal. Das Gebiet ist derzeit Bestandteil des
Landschaftsschutzgebietes 1.2.2.28 Im Lonscheid. Die geplante
Schutzausweisung als Naturschutzgebiet Aske betrifft das FFH-Gebiet
sowie ca. 0,3 ha weitere Waldflächen
nördlich davon. Diese geringfügige Erweiterung dient der Arrondierung des
geplanten Naturschutzgebietes und bindet dieses an den geschützten
Landschaftsbestandteil 1.4.2.65
Rönsel an.
Das 152 ha große FFH-Gebiet Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg besteht im
wesentlichen aus den bereits rechtskräftigen Naturschutzgebieten 1.1.2.15
Mastberg und Weißenstein, 1.1.2.15a Mastberg (temporäres Teilgebiet),
1.1.2.16 Lange Bäume, 1.1.2.17 Hünenpforte und 1.1.2.18 Raffenberg,
sodass für diese Gebiete nur eine Anpassung der textlichen Festsetzungen an den
Schutzzweck und ziel der FFH-Ausweisung erforderlich ist. Lediglich das Naturschutzgebiet
1.1.2.18 Raffenberg wird geringfügig um eine ca. 900 m² große Waldfläche erweitert. Arrondiert wird auch das
Naturschutzgebiet 1.1.2.15 Mastberg und Weißenstein um ein Grundstück an der
Hohenlimbuger Straße, auf dem sich seit Jahren eine Bauruine befindet, welche
im Zuge der Schutzgebietsausweisung abgerissen und das Grundstück renaturiert
werden soll. Hierdurch wird eine
Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen des Landschaftsplanes an die neue NSG_Grenze
erforderlich, da das Grundstück bisher nicht im Geltungsbereich liegt.
Allerdings wird die FFH-Ausweisung nicht in vollem Umfang übernommen.
Ausgenommen ist das temporäre Naturschutzgebiet 1.1.2.15a, für das die
bestehenden Festsetzungen unverändert beibehalten werden. Im Gebietsentwicklungsplan
Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen ist dieses 17,1 ha große
Gebiet als Abgrabungsbereich dargestellt. Gemäß Erlass des Ministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 20.7.2004
widerspricht eine unbefristete Festsetzung als Naturschutzgebiet somit den Zielen der Raumordnung. Eine
temporäre Festsetzung als NSG, verbunden mit der Auflage, dass diese
widersprechende Festsetzung im Fall der rechtskräftigen Zulassung des
Abbauvorhabens außer Kraft tritt, ist dagegen mit den Zielen der Raumordnung
vereinbar. Das bedeutet, dass die jetzige Ausweisung als NSG 1.1.2.15a
Temporäres Naturschutzgebiet Mastberg beibehalten werden kann.
Nicht berücksichtigt wurde weiterhin eine ca. 3000 m² große FFH-Fläche
südlich des Holthauser Friedhofes. Hierbei handelt es sich um eine
Grünlandfläche, die im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen dargestellt ist als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof.
Zusammenfassende Übersicht der 6.
Landschaftsplanänderung
Geändert werden der behördenverbindliche Entwicklungsteil des
Landschaftsplanes Hagen in Text und Karte sowie der allgemeinverbindliche
Festsetzungsteil in Text und Karte. Im Einzelnen handelt es sich um folgende
Änderungen:
1.
In der Präambel des Landschaftsplanes wird das
Kapitel Rechtliche Grundlagen der Planung (Seite V - XVI) ergänzt um die
besonderen rechtlichen Grundlagen der 6. Landschaftsplanänderung.
2.
Das Kapitel
III. Verfahren- und Genehmigungsvermerke (Seite 502) wird entsprechend dem Verfahrensablauf der
6. Landschaftsplanänderung ergänzt .
3.
Die textl.
Darstellungen und Erläuterungen der Entwicklungsräume 1.1.31 Weißenstein/Mastberg (S.
33), 1.1.33 Hünenpforte/Raffenberg ( S. 35), 1.1.39 Lonscheid (S. 40) und 3.7/1.1.31Mastberg Nord ( S.
108) werden erweitert um Hinweise auf
die jeweilige FFH-Ausweisung.
4.
In den allgemeinen
textl. Festsetzungen wird auf
Seite 114 und 120 das neue 23.
Naturschutzgebiet aufgenommen.
5.
Die besonderen
textl. Festsetzungen für die vier bestehenden Naturschutzgebiete 1.1.2.15 (S. 186 - 188),
1.1.2.16 (S. 190-192), 1.1.2.17 (S.
193-193) und 1.1.2.18 (S. 195 ff) werden ergänzt mit Erläuterungen über die FFH-Ausweisung, desweiteren mit zusätzlichen
Angaben zum Schutzzweck und einzelnen zusätzlichen Verboten und Geboten.
6.
ab Seite 206 wird
eine besondere textl. Festsetzung neu eingefügt für das geplante neue
Naturschutzgebiet 1.1.2.23 Aske wird
7.
Die Entwicklungskarte wird im Bereich Hohenlimburger Straße
100 geringfügig geändert, da sich durch die Einbeziehung des Grundstückes in den Geltungsbereich des
Landschaftsplanes die Grenze des Entwicklungsgebietes ändert.
8.
Die Festsetzungskarte wird geändert:
a)
durch Festsetzung
eines neuen 41,5 ha großen
Naturschutzgebietes mit der lfd. Nr. 1.1.2.23 südlich von Haspe
b)
durch Erweiterung
des Naturschutzgebietes 1.1.2.15 im Bereich Hohenlimburger Str. 100 um ca. 800
m²
c)
durch Erweiterung
des Naturschutzgebietes 1.1.2.18 um ca. 1000 m² Wald nördlich des Hauses
Raffenbergstr. 33
Der Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung, bestehend aus 16 Seiten Text
und der kartographischen Darstellung der Änderungen in der Festsetzungs- und
Entwicklungskarte wird im Sitzungsraum ausgelegt.

22.06.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem
Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6.
Landschaftsplanänderung gem. § 27 LG NRW
in der z.Z. gültigen Fassung mit der Maßgabe, im Teil 2, Seite 1 der Vorlage
unter dem 1. Spiegelstrich die Worte “ trotz FFH-Ausweisung”
zu streichen und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
13.09.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung gem. § 27 LG NRW in der z.Z. gültigen Fassung und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.
Dieser Beschluss ergeht unter der Maßgabe, dass damit noch keine Vorentscheidung für oder gegen den eingeleiteten Abgrabungsantrag “Steinbruch Dolomit” getroffen ist.
Der Umweltausschuss richtet einen Arbeitskreis zu dem Thema “FFH-Gebiet und Abgrabung Dolomit” ein.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung gem. § 27 LG NRW in der z.Z. gültigen Fassung und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.
Dieser Beschluss ergeht unter der Maßgabe, dass
damit noch keine Vorentscheidung für oder gegen den eingeleiteten
Abgrabungsantrag “Steinbruch Dolomit” getroffen ist.
Der Umweltausschuss richtet einen Arbeitskreis zu
dem Thema “FFH-Gebiet und Abgrabung Dolomit” ein.