Beschlussvorlage - 0501/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/05 (569) Am Höing/Pferdewiesehier:Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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20.06.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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21.06.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.06.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/05 (569) Am Höing/Pferdewiese gem. § 2.1
Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Mitte und umfasst den
Bereich nördlich der Straße "Am Höing", zwischen dem Sportplatz im
Westen, dem Theodor-Heuss- Gymnasium im Norden und der östlich angrenzenden
Wohnbebauung.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der
Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Aufgrund des geringen Umfangs der
Begründung wird auf eine Kurzfassung verzichtet.
Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet
bislang als Grünfläche –Sportplatz- dargestellt. Zielsetzung dieser
Flächennutzungsplandarstellung war, diesen Bereich für die künftigen Bedarfe
Schule und Sport vorzuhalten. Diese Bedarfe sind nach Abstimmung mit den
Fachverwaltungen nicht mehr gegeben. Die Fläche soll mittelfristig einer
Wohnbebauung zugeführt werden. Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am
29.04.2004 bereits die Einleitung zur Teiländerung des FNP für den Bereich
"Am Höing" (Pferdewiese) beschlossen.
Die neue Zielsetzung ist, hier die städtischen Grundstücke
als allgemeines Wohngebiet (WA) für eine individuelle, anspruchsvolle Bebauung
zur Verfügung zu stellen. Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen
Voraussetzungen dazu schaffen. Es ist seitens der Stadt beabsichtigt, die
Grundstücke selbst zu erschließen und zu vermarkten.
Hinsichtlich der von den benachbarten Sportanlagen Höing
ausgehenden Lärmemissionen liegt bereits ein Lärmgutachten vor. Grundsätzlich
bestehen keine Bedenken gegen eine Wohnbebauung. Ggf. sind Vereinbarungen
hinsichtlich der Betriebszeiten des Sportplatzes in den Ruhe- und Nachtzeiten
zu treffen.
