21.06.2005 - 5.12 Bebauungsplan Nr. 3/05 (569) Am Höing/Pferdewie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thormählen möchte wissen, ob Schallschutzmaßnahmen bei der späteren Umsetzung geplant seien und wer diese ggf. bezahlen würde.

 

An einer kurzen Diskussion beteiligen sich Herr Oberste-Berghaus, Herr Fischer und für die Verwaltung Frau Grebe und Frau David.

 

Frau Grebe geht davon aus, dass die Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche in diesem Bereich zu Diskussionen führen wird. Die Lösung der Lärmproblematik gestalte sich schwierig, weil mit mehreren Verhandlungspartnern zu diskutieren sei.

 

Frau David ergänzt, dass eine gutachterliche Einschätzung zur Lärmakustik vorläge, die Erteilung eines Lärmgutachtens aber erst nach Einleitung des Verfahren im Auftrag gegeben werden kann.

 

Herr Oberste-Berghaus vertritt zwar die Auffassung, dass Wohngebiete vor zu großen Lärmemissionen zu schützen sind, gibt aber zu Bedenken, dass bereits rund um das Sportgelände eine Wohnbebauung vorhanden ist.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/05 (569) Am Höing/Pferdewiese gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Mitte und umfasst den Bereich nördlich der Straße "Am Höing", zwischen dem Sportplatz im Westen, dem Theodor-Heuss- Gymnasium im Norden und der östlich angrenzenden Wohnbebauung.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0