Beschlussvorlage - 1023-2/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die städtischen Anteile (50 %) an der Stadthallenbetriebs- GmbH Hagen für 1 Euro an die die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu übertragen.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt die ständigen Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen der Übertragung der Geschäftsanteile zuzustimmen und alle weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen, insbesondere mit den anderen Gesellschaftern Gespräche bzgl. deren erforderlicher Zustimmung zur Übertragung der Geschäftsanteile zu führen.

 

Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziff. 1 durch einen entsprechenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss bei der HVG  - nach erfolgter Vorberatung im Aufsichtsrat - umzusetzen und alle weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffe

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Bestandteil des am 21. Juni beschlossenen HSP 2012/2013 ist auch die Maßnahmen aus dem HSK 2011 „Neuordnung der Beteiligungsstruktur (Drucksachennummer 0791-9/2010)“.

 

Durch die Realisierung von Synergiepotentialen in den Bereichen

 

?         Einkauf,

?         Informationstechnologie  und Telekommunikation,

?         Finanz- und Rechnungswesen,

?         Marketing, Vertrieb,

?         Personalmanagement,

?         Gebäudewirtschaft,

 

wird durch die Neuordnung der Beteiligungsstruktur ein Effekt von insgesamt ca. 1,4 Mio. € jährlich erzielt.

 

Im weiteren Verlauf erfolgte chronologisch folgende politische Befassung mit der Maßnahme:

 

?         26.05.2011 Sitzung der Beteiligungskommission: Die Maßnahme wurde hier aufgegriffen und ausführlich dargestellt, mit dem Ergebnis, dass dieser Punkt in die Sitzung des HFA am 30.06.2011 weitergeleitet werden sollte.

 

?         15.09.2011 Sitzung der Beteiligungskommission: Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die Einbringung in 2012 vorangetrieben werden soll. In der weiteren Beratungsfolge in 2012 wurde die Vorlage dann zusammen mit den anderen Vorlagen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur zurückgestellt.

 

Die steuer- und gesellschaftsrechtliche Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:

 

Mit der vorgesehenen Übertragung sind weder steuerliche Vorteile noch Nachteile verbunden.

 

Zwar gehen bei der Stadthallenbetriebs-GmbH 50 % der angesammelten ertragsteuerlichen Verlustvorträge mit der Übertragung unter. Wegen der verbleibenden 50 % und mangels künftiger Gewinne bleibt dies allerdings ohne steuerliche Folgen.

 

 

 

Ein steuerliches, aber auch ein handelsrechtliches Problem wird allerdings dann gesehen, wenn die Stadt ihren Anteil von 50 % am Kapital der Stadthallenbetriebs-GmbH zum Buchwert von 135 T€ einbringen sollte. Denn diesem Buchwert steht zum Stichtag 31.12.2011 lediglich ein anteiliges Eigenkapital von 121 T€ gegenüber. Da stille Reserven auszuschließen sind, besteht rechnerisch eine Deckungslücke in Höhe von 14 T€ bei der Werthaltigkeit, die den Handelsrichter zur Beibringung eines Werthaltigkeitsgutachtens veranlassen könnte. Die mangelnde Werthaltigkeit könnte zudem eine Vorteilsgewährung der HVG an den Gesellschafter Stadt Hagen bedeuten und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

 

Das Problem stellt sich allerdings nicht, wenn - wie bei unzureichender Werthaltigkeit vorgesehen - die städtischen Anteile zu 1 Euro von der HVG erworben werden. Für eine Veräußerung zu 1 Euro spricht auch der dauerhaft negative Ertragswert der Stadthallenbetriebs-GmbH. Bei der Stadt Hagen führt dies zu einer einmaligen Auswirkung in Form eines außerplanmäßigen Aufwandes durch die Abschreibung des Buchwertes der Stadthalle in der städtischen Bilanz i.H.v. 135 T€, welcher allerdings nicht zu einem Abfluss von entsprechender Liquidität führt. Die Einsparung durch diese Maßnahme führt hingegen zu einem direkten Liquiditätsvorteil.

 

Die bisher von der Stadt ausgeglichenen Verluste durch Einlage in die Kapitalrücklage der Stadthallenbetriebs-GmbH würde künftig die HVG als Hauptgesellschafter belasten. Von daher ist die jährliche Liquiditätszuführung der Stadt an die HVG entsprechend zu erhöhen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen: Jährliche finanzielle Gesamtersparnis durch die Maßnahme „Neuordnung der Beteiligungsstruktur i.H.v. ca. 1,4 Mio. €.“ Desweiteren siehe bilanzielle Auswirkungen.

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen: Bei der Stadt Hagen führt dies zu einer einmaligen Auswirkung in Form eines außerplanmäßigen Aufwandes durch die Abschreibung des Buchwertes der Stadthalle in der städtischen Bilanz i.H.v. 135 T€. Ferner erhöht sich der Zuschuss gegenüber der HVG ab 2014 um den bisher in der städtischen Haushaltsplanung eingeplanten Betriebskostenzuschuss der Stadthalle in Höhe von 500.000 €/p.a.

 

eingeplantebnwird der Betriebskostenzuschuss der Stadt Hagen in Höhe von 500.000 €/p.a. zukünftig

 

 

gez.

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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17.10.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.11.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen