Beschlussvorlage - 0931/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Umsetzung der HSP-Maßnahme "Neuordnung der Beteiligungsstruktur"; hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zur Sicherstellung der Inhouse-Fähigkeit der HEB-GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.10.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.11.2013
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Beschlussvorschlag
1. Im Zusammenhang mit der Übertragung der städtischen Anteile (51,02 %) an der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH erteilt der Rat der Stadt Hagen seine Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH.
2. Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss durch einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss gem. § 48 Abs. 2 GmbHG umzusetzen.
3. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren bzgl. der Änderung des Gesellschaftsvertrages durchzuführen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Ein von der Geschäftsführung HEB in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat zum Ergebnis, dass es zur rechtssicheren Erfüllung des für die Inhouse-Fähigkeit relevanten Kontrollkriteriums einer Satzungsänderung bei der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) bedarf. Im Ergebnis soll sichergestellt werden, dass die Stadt Hagen, auch im Falle einer Übertragung der städtischen Anteile (51,02 %) an der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH, eine Kontrolle der Beteiligungsgesellschaft HEB wie über eine eigene Dienststelle ausüben kann. Hierzu sei es erforderlich, dass die von den Arbeitnehmervertretern der HVG-Gesellschaften entsandten Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat der HVG keinen Einfluss auf die Beteiligungsgesellschaft HEB nehmen können, da sie in diesem Zusammenhang bei Abstimmungen an Weisungen des Gesellschafters Stadt Hagen gebunden sind. Dieser Auffassung wird mit der nachstehenden Satzungsänderung Rechnung getragen.
Der § 11 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages der HVG wird wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse des Aufsichtsrates zu § 11 Abs. 3 Ziffern 2., 4. und 6. bedürfen einer Mehrheit von fünfzehn Mitgliedern des Aufsichtsrates.
Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind hinsichtlich der Stimmabgabe zu Beschlüssen zu § 11 Abs. 3 Ziffer 6. betreffend die Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen des Beteiligungsunternehmens HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (AG Hagen HRB 3642) sowie dessen Beteiligungen an Weisungen des Gesellschafters Stadt Hagen gebunden, sofern die Bildung eines Aufsichtsrats nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
